Verlängerte Außengastronomie wird gefördert: Stadt verzichtet auf Sondergebühren

Die Stadt möchte mit der kürzlich beschlossenen Richtlinie die Gastronomen fördern und ihnen gerade in der Herbst-/Winterzeit helfen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wolfenbüttel hat die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verlängerung der Außengastronomie beschlossen. Damit folgt die Politik einem Vorschlag von Bürgermeister Thomas Pink, der örtlichen Gastronomie mit weiteren Maßnahmen zu helfen. Darüber hinaus verzichtet die Stadt bis zum 30. April 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren, wie sie in einer Pressemitteilung berichtet. Schriftliche Anträge (einschließlich Kostenvoranschläge oder -schätzungen) können somit an das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus gerichtet werden.


Gefördert werden Maßnahmen, die gastronomischen Betrieben eine Außenbewirtschaftung in der kommenden Herbst-/Wintersaison ermöglichen.

Förderfähig seien Investitionsausgaben oder Anmietungen mit dem Ziel Außenbewirtschaftung anbieten zu können. Dazu zählt insbesondere der Kauf oder die Anmietung von geeigneten Pavillons, Zelten, Schirmen und Seitenwänden zur temporären Nutzung einschließlich Auf- und Abbau sowie sonstige Ausstattung.

Außengastronomie verlängern


„Wir wollen den örtlichen Gastronomiebetreibern in Zeiten des eingeschränkten und erschwerten Betriebes aufgrund der Pandemie eine Möglichkeit geben, auch zur Herbst-/Wintersaison 2020/21 eine attraktive Außengastronomie anbieten zu können und damit einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen“, unterstreicht Bürgermeister Thomas Pink. Annette Junicke-Frommert, Wirtschaftsförderin der Stadt und Leiterin des federführenden Amtes ergänzt: „Diese Förderrichtlinie gilt für Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet Wolfenbüttels einschließlich der Ortsteile Salzdahlum, Atzum, Ahlum, Wendessen, Linden, Halchter, Leinde, Adersheim, Fümmelse und Groß Stöckheim“.

Die Höchstquote für die Förderung investiver Einzelmaßnahmen beträgt 30 Prozent der nachweisbaren, förderfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers. Bei der Anmietung von Pavillons, Zelten oder ähnlichen Objekten, einschließlich Auf- und Abbau, beträgt die Förderhöchstquote 50 Prozent der nachweisbaren, förderfähigen Ausgaben. Insgesamt ist die Fördersumme auf 5.000 Euro je Betrieb begrenzt. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss der Stadt Wolfenbüttel im Rahmen einer einmaligen Anteilsfinanzierung gewährt. Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten bleiben Eigenleistungen außer Betracht.

Antragsfrist


Anträge können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Die komplette Richtlinie mit allen Bedingungen kann hier heruntergeladen werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus schreibt die Gastronomiebetriebe am heutigen Freitag, 16. Oktober, an und übersendet die Antragsformulare.


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