Videokameras auf der Damentoilette - Hausmeister vor Gericht

In 55 Fällen soll der Mann Filmaufnahmen von Nutzerinnen der Toiletten angefertigt haben.

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" lautet der Vorwurf, dem sich ein Angeklagter am morgigen Dienstag vor dem Amtsgericht stellen muss. Wie das Amtsgericht auf Anfrage mitteilt, soll der Mann als Hausmeister in einem Zeitraum von September 2019 bis Februar 2020 in Wolfenbüttel in 55 Fällen unbefugt Bildaufnahmen von Personen hergestellt haben, "welche sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befunden haben."


Konkret heißt das: In allen Fällen soll der Angeklagte verdeckte Videokameras auf Damentoiletten angebracht haben, um die Toilettennutzerinnen während des Toilettengangs zu filmen, so der stellvertretende Pressesprecher des Amtsgerichtes Stefan Ziebler.

Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen ist in Deutschland gemäß § 201a Strafgesetzbuches ein Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Justiz