Vorranggebiete für Windenergienutzung: Dettum/Ahlum unverändert im ZGB-Planungsentwurf

von Thorsten Raedlein




Landkreis. Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) legte heute den Planungsentwurf mit neuen Vorranggebieten für Windenergienutzung dem Ausschuss für Regionalplanung vor. Im Bereich Dettum/Ahlum ist – trotz vieler Bürgerproteste – weiterhin ein Vorranggebiet im Plan verzeichnet.

Bürgermeister Thomas Pink kündigte in einer ersten Stellungnahme an, im nun startenden Hauptverfahren die gleiche Stellungnahme wie bisher abzugeben. "Wir werden darauf hinweisen, auf die Bedenken aus Ahlum einzugehen", sagt der Wolfenbütteler Verwaltungschef.

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Quelle: ZGB Foto: ZGB



In Summe soll der Landkreis Wolfenbüttel künftig 1394 Hektar Fläche für die Windenergienutzung bieten. Dies bedeutet eine Erweiterung/Neufestlegung um 854 Hektar im Vergleich zur Planung im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008.

Am kommenden Donnerstag soll die 50 Seiten starke Beschlussvorlage der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Verbandsdirektor Hennig Brandes erklärt zum Verfahren, dass alle einschlägigen fachrechtlichen Vorgaben und die planungsmethodischen Anforderungen, die auf dem Stand der jüngsten Rechtsprechung seien, beachtet wurden. Rechtssicherheit sei die wichtigste Voraussetzung. Das gesamte Verfahren werde außerdem mit größtmöglicher Transparenz für die Bevölkerung durchgeführt. Bereits vorgetragene Anregungen und Einwendungen seien geprüft und – wenn berechtigt – in den Entwurf eingearbeitet worden.

Mit der heutigen Vorstellung des Planungsentwurfs sei noch keine endgültige Festlegung der Flächen verbunden. Einen positiven Beschluss der Verbandsversammlung am 15. August vorausgesetzt, werden die Planungen danach öffentlich ausgelegt. Parallel dazu findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Hierbei handelt es sich nach dem sehr aufwendig betriebenen Vorverfahren um das eigentliche „Hauptverfahren“.

Vor einer endgültigen Entscheidung stehen die Erörterungen des Planungsentwurfes und ein abschließender Abwägungs- und Entscheidungsprozess. Bis zum Satzungsbeschluss besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, versichert Brandes, die gewissenhaft geprüft würden. Bei fachlich und rechtlich nachvollziehbaren Einwendungen seien Änderungen am Planungsentwurf möglich, bis die Verbandsversammlung eine endgültige Entscheidung treffe. Brandes rechnet mit einem Abschluss des Verfahrens im Sommer 2014.

Nach einem umfassenden Prüf-, Abwägungs- und Entscheidungsprozess sieht der Planungsentwurf nun folgendes vor: Die schon seit dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2008 bestehenden 31 Vorranggebiete innerhalb des ZGB bleiben bestehen. 19 dieser bestehenden Vorranggebiete sollen vergrößert werden – dies betrifft zum Beispiel das Vorranggebiet bei Leinde. Neun Gebiete werden in Teilen rückgeplant oder vom Zuschnitt verändert. Im Entwurf sind 19 gänzlich neue Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt worden – darunter das Gebiet Dettum/Ahlum.

Erster Verbandsrat Jens Palandt machte noch einmal deutlich, dass der ZGB bei seinen Planungen lediglich die Flächen für die Vorrang- und Eignungsgebiete festgelegt, nicht aber, wie viele Windkraftanlagen letztlich darauf gebaut werden. „Bei unseren Planungen sind wir als Faustformel von einem ungefähren Flächenbedarf von zehn Hektar pro Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 150 Meter ausgegangen“, erläutert er. „Wir haben Flächen mit einer maximalen Größe von rund 400 Hektar geplant, die wir nicht überschreiten wollen. Darauf werden nach unseren Berechnungen tatsächlich 35 bis 40 Windkraftanlagen Platz haben. Wir wollen Riesenparks verhindern, deshalb haben wir die Flächen begrenzt. Die meisten Standorte werden deutlich kleiner.“

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Der aktuelle Planungsentwuf. Quelle: ZGB Foto: ZGB


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