Als „weise Entscheidung zur richtigen Zeit“ hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten begrüßt.
[image=5e1764c2785549ede64ccdbf]„Das ist ein erneuter Arbeitsauftrag an die Bundesjustizministerin. Denn daraus ergibt sich eine hervorragende Gelegenheit, die noch immer offenen Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und zur Verwendung von Telekommunikationsdaten endlich verfassungskonform zu regeln“, sagte Busemann.
Tatsächlich habe das Bundesverfassungsgericht die Erhebung und Speicherung von Telekommunikationsdaten sowie deren Verwendung im automatisierten Auskunftsverfahren für verfassungskonform erklärt. Auch allgemeine Auskünfte dürfen von den Diensteanbietern auf Anfrage erteilt werden. Die Verfassungsbeschwerde sei damit in wesentlichen Teilen verworfen worden. Lediglich bei der Identifizierung von Nutzern so genannter dynamischer IP-Adressen -das sind bei jedem Internetzugang wechselnde Computerkennzeichnungen – und bei den für die Einwahl ins Internet oder für den Betrieb eines Mobiltelefons nötigen PIN-Codes und Passwörtern sieht das oberste deutsche Gericht einen Konflikt. Da es sich um Auskunftspflichten privater Unternehmen handele, werde dafür eine klare rechtliche Regelung benötigt, gegenüber welchen Behörden die Internet- und Mobiltelefonanbieter zu welchem Zweck auskunftspflichtig sind. „Das Verfassungsgericht hat dabei eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2013 gesetzt. Bis dahin können PIN-Nummern und Passwörter nach den Vorschriften des Strafprozessrechts weiterhin abgefragt werden“, machte Busemann deutlich.
„Die Bundesministerin der Justiz sollte das zum Anlass nehmen, ihre bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben. Denn auf Dauer schadet es uns allen, die Augen vor der kommunikationstechnischen Weiterentwicklung zu verschließen und die Lücken in der einschlägigen Gesetzgebung zu Fallgruben für die Strafverfolgungsbehörden werden zu lassen“ so Busemann abschließend.
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