Vorwürfe gegen Dr. Bernd Althusmann nicht ausgeräumt


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[image=47761]Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät leitet Verfahren an zuständige Kommission der Universität Potsdam weiter

Gemäß den von der Universität erlassenen Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat der Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Klaus Goetz, die Vorprüfung des Verdachts von Plagiaten im Falle der Dissertation von Dr. Bernd Althusmann durchgeführt. Nach Eingang der Stellungnahmen von Dr. Althusmann und dessen Rechtsbeistand wurde die Vorprüfung in Abstimmung mit dem zuständigen Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Prof. Dr. Bernd Walz, abgeschlossen.

Die Vorprüfung kommt zu dem Schluss, dass die Verdachtsmomente nicht hinreichend ausgeräumt werden konnten. Die Arbeit wird deshalb gemäß den Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam zur weiteren Aufklärung in das formelle Untersuchungsverfahren übergeleitet. Eine Beendigung des Prüfverfahrens wäre lediglich dann möglich gewesen, wenn „sich der Verdacht nicht hinreichend bestätigt hat bzw. der Verdacht auf Grund vollständiger Aufklärung ausgeräumt wurde“. (Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam, Abschnitt II, 2.2. Vorprüfung, Abs.3)

Beides sei hier – so das Ergebnis der Vorprüfung – nicht der Fall. Insofern habe die Vorprüfung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis geführt, sodass die Einschaltung der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens notwendig sei.


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