Ohrum. Nach dem tragischen Tod der Mopsdame Coco und der Vergiftung mehrerer weiterer Hunde in Ohrum ist am gestrigen Abend auch eine Hündin aus Heiningen vergiftet worden. Die Ohrumer gehen nun aktiv gegen die Verursacher dieser Giftköderanschläge vor. Der Verein SoS Fellnasen Braunschweig/Wolfenbüttel hat hierzu eine WhatsApp-Gruppe ins Leben gerufen, in der sich Hundehalter für regelmäßige Streifen absprechen.
Wie die Vorsitzende der SOS-Fellnasen Nicole Rechel berichtet, sei die Heininger Hündin nach der Vergiftung vom gestrigen Sonntag bereits wieder aus der Tierklinik entlassen worden: "Sie wird es überleben. Inwiefern Folgeschäden bestehen, ist derzeit noch unklar." Die Aufnahme des Giftköders sei direkt auf einem Grundstück in der Ortschaft erfolgt. Der genaue Ort lässt sich über die App Dogorama nachvollziehen.
Streifzüge bei Tag und bei Nacht
Zwei Dörfer weiter in Ohrum scheinen die Streifzüge erste Erfolge zu zeigen: "Der Täter hat sonst einmal die Woche zugeschlagen, Die Streifzüge haben aber offenbar schon etwas gebracht. Wir hatten in Ohrum jetzt offenbar schon eine Woche keine Giftköder mehr", berichtet Rechel. Der Tod von Coco habe große Betroffenheit bei den Hundehaltern in Ohrum und Umgebung hervorgerufen und zur Gründung der WhatsApp-Gruppe geführt. Hundehalter aus Ohrum und Umgebung laufen und fahren nun regelmäßig Streife in Ohrum und in der Feldmark und können über die Gruppe auch Unterstützung anfordern, wenn sie allein im Feld jemandem begegnen, der sich verdächtig verhält. "Die Hundehalter wechseln sich ab und so wird sowohl der Tag als auch die Nacht abgedeckt. Dass es sich hier um einen Straftäter handelt, schreckt die mutigen Hundeleute nicht ab", erklärt Rechel und ergänzt: "Wir haben schon fast 30 Teilnehmer mit denen wir patrouillieren, auch nachts wird die Feldmark beobachtet. Wir sprechen auch Passanten an, die man im Dorf nicht kennt. Da ist das Dorfleben wieder von Vorteil." Des Weiteren würden Flyer zur Information über die Lage verteilt.
Rechel erklärt abschließend: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt“ (Paragraf 90a Tiere BGB). Durch das Auslegen von Giftködern, um damit zum Beispiel einen Hund zu töten, macht man sich nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes strafbar."
mehr News aus Wolfenbüttel