Braunschweig. Im Fall des 57-jährigen Wolfenbüttelers, gegen den zurzeit vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig wegen des Verdachts des Totschlags verhandelt wird, gibt es eine überraschende Wende. Am Donnerstag wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Ein dringender Tatverdacht besteht demzufolge nach Ansicht des Gerichts nicht mehr.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar dieses Jahres im gemeinsamen Haus am Antoinettenweg seine Frau erstochen zu haben. "Die Anklagevorwürfe haben sich nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht bestätigt, die Theorie des Tathergangs aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat sich als geradezu abwegig herausgestellt", erklärt Rechtsanwalt Martin Voß aus Braunschweig, einer der beiden Strafverteidiger des 57-Jährigen, im Gespräch mit regionalHeute.de.
Hat sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt?
Bereits in seiner ersten Befragung hatte der Mann ausgesagt, seine Frau habe sich die Verletzungen selbst zugefügt. Der Mann hatte auch sofort den Notarzt verständigt. Ein Gutachter hat nun bestätigt, dass eine Selbstbeibringung der Messerstiche möglich ist.
"Die Ausführungen des anerkannten Sachverständigen haben überzeugt. Es spricht alles dafür, dass sich die Ehefrau des Angeklagten, die unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stand, die Messerstiche selbst beigebracht hat. Die Aufrechterhaltung des Haftbefehls war unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Damit ist auch eine Verurteilung nicht mehr sehr wahrscheinlich", so Voß.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch ab 13 Uhr vor dem Landgericht Braunschweig fortgesetzt. Dann sagt unter anderem der Ermittlungsführer der Polizei aus.
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