Wer hat die Kornnatter ausgesetzt? Belohnung für Hinweise

Die nicht heimische Schlange wurde an einem Parkplatz bei Wolfenbüttel gefunden und vermutlich so vor dem Tod gerettet. Die Tierschutzorganisation PETA unterstützt die Suche nach den Verantwortlichen.

Diese Kornnatter wurde bei Wolfenbüttel gefunden.
Diese Kornnatter wurde bei Wolfenbüttel gefunden. | Foto: Polizei

Wolfenbüttel. Wie berichtet, hatte eine Frau am 3. Januar, gegen 13 Uhr, im Bereich des Wanderparkplatzes Oderwald an der L495 eine in unseren Breitengraden nicht heimische Kornnatter entdeckt. Die Polizei ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Nun meldet sich die Tierschutzorganisation PETA in einer Pressemitteilung zu Wort. Sie setzt eine Belohnung aus.



Die Spaziergängerin habe der Schlange vermutlich das Leben gerettet. Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei unter der Telefonnummer 05331 933-0 oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

"Skrupellos entsorgt"


„Wir möchten helfen, aufzuklären, ob und von wem die Kornnatter ausgesetzt wurde. Zum Glück wurde sie rechtzeitig entdeckt und dank dem Eingreifen der Passantin in Sicherheit gebracht. Bei den aktuellen winterlichen Temperaturen können die Tiere in freier Wildbahn nicht überleben“, so Monic Moll, Fachreferent bei PETA. „Üblicherweise handelt es sich bei solchen Funden um Tiere aus dem Internet oder von Reptilienbörsen, deren Käufer sich nicht ausreichend mit den Bedürfnissen der anspruchsvollen Lebewesen auseinandergesetzt haben. Oft wachsen ihnen dann Aufwand, Kosten und – im wahrsten Sinne des Wortes – die Tiere selbst über den Kopf. Skrupellos werden viele Reptilien dann einfach ‚entsorgt‘.“

Mehrere Straftatbestände


Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.


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