Werkstattbetreiber aus Wolfenbüttel angeklagt

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Im Grunde spricht ja nichts dagegen, selbst gedruckte Aufkleber am Auto anzubringen. Handelt es sich dabei jedoch um eine gefälschte TÜV-Plakette, macht man sich strafbar. Ein 32-jähriger Werkstattbetreiber aus einem Wolfenbütteler Ortsteil hat daher wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung in 17 Fällen eine Anklage vor dem Landgericht Braunschweig am Hals.

Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgeworfen, in der Zeit von Mai 2010 bis Juni 2012 eine andere Person zur Erstellung von unechten Unterlagen über die Haupt- und Abgasuntersuchung für 17 Kundenfahrzeuge veranlasst zu haben. Der Haupttäter erstellte in diesen Fällen Hauptuntersuchungsberichte, Prüfbescheinigungen über die Abgasuntersuchung, TÜV-Stempel in den Zulassungsbescheinigungen sowie Plaketten für die KFZ-Kennzeichen, wobei die Unterlagen unterschiedlicher Prüfunternehmen nachgemacht wurden. Teilweise wurden die Kunden in dem Glauben gelassen, es sei tatsächlich eine Untersuchung ihres Fahrzeugs erfolgt, teilweise waren sie über die Fälschungen informiert.

Der Angeklagte hat gestanden, dass er zwar die Untersuchungen bei der weiteren Person in Auftrag gegeben und die Unterlagen entgegengenommen habe. Er habe jedoch nicht gewusst, dass die Fahrzeuguntersuchung nicht durchgeführt, sondern die Unterlagen gefälscht worden seien. Ans Licht gekommen sei die ganze Sache, wie Staatsanwältin Birgit Seel WolfenbüttelHeute.de auf Nachfrage erzählte, nachdem der Polizei bei unterschiedlichsten Kontrollen die gefälschten TÜV-Unterlagen aufgefallen seien und immer wieder besagter Werkstattbetreiber mit im Spiel war.

Ein Insider der Wolfenbütteler KFZ-Szene berichtet sogar davon, dass die Fahrzeuge wohl nicht gerade verkehrssicher gewesen sein könnten. Die Fahrzeuge seien, wie er gehört habe, eigentlich für den Export vorgesehen gewesen, waren dann aber plötzlich wieder auf dem Markt.

Anstiftung zur Urkundenfälschung kann genau wie die Urkundenfälschung selbst mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gehandet werden. Mit einem ersten Verhandlungstermin ist im kommenden Jahr zu rechnen.


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