Wildtierverbot im Zirkus: Röpke will nicht aufgeben

von Robert Braumann


florian Röpke, Bündnis für Gerechtigkeit/DIE LINKE, wollte bereits im September des vergangenen Jahres einen Antrag einreichen. Die Stadt Wolfenbüttel sollte zukünftig keine öffentlichen Flächen mehr für Veranstaltungen mit Wildtieren bereitstellt. Foto: Archiv
florian Röpke, Bündnis für Gerechtigkeit/DIE LINKE, wollte bereits im September des vergangenen Jahres einen Antrag einreichen. Die Stadt Wolfenbüttel sollte zukünftig keine öffentlichen Flächen mehr für Veranstaltungen mit Wildtieren bereitstellt. Foto: Archiv | Foto: regionalHeute.de



Wolfenbüttel. Florian Röpke, Bündnis für Gerechtigkeit/DIE LINKE, wollte bereits im September des vergangenen Jahres einen Antrag einreichen. Die Stadt Wolfenbüttel sollte zukünftig keine öffentlichen Flächen mehr für Veranstaltungen mit Wildtieren bereitstellt. Kurzfristig zog Röpke seinen Antrag jedoch zurück. Grund dafür sei eine rechtliche Prüfung, die ergeben hat, dass ein Wildtierverbot gegen das geltende Tierschutzrecht verstoße. Doch aufgeben will er nicht.

"Die Stadt Wolfenbüttel wird zukünftig keine öffentlichen Flächen für Veranstaltungen mit Wildtieren zur Verfügung stellen." So lautete der Antrag des Ratsmitgliedes Florian Röpke. Er berief sich hierbei auf andere Länder, wie Dänemark, Niederlande und Österreich und auch auf deutsche Städte, wie beispielsweise Erlangen oder Heidelberg, in denen ein solches Wildtierverbot bereits durchgesetzt sei. "Wildtiere sind nicht dazu da, den Menschen zur Belustigung zu dienen. Eine artgerechte Wildtierhaltung ist bei öffentlichen Veranstaltungen praktisch nicht möglich und weit entfernt von einem annähernd artgerechten Leben", so Florian Röpke.

Wildtierverbote verstoßen gegen das Tierschutzrecht


Wie kam es dann zum Sinneswandel und der Rücknahme des Antrags? Grund dafür sei das Ergebnis einer rechtlichen Bewertung, die die Stadt Wolfenbüttel nach Antragstellung vom Rechtsamt vornehmen ließ. Hierbei stellte sich heraus, dass ein Wildtierverbot als rechtswidrig einzustufen sei, da dieses gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetztes verstoße und dem geltenden Tierschutzrecht widerspreche, so Marion Buschfeld, Leiterin vom Rechtsamt. Hintergrund: Ein Verbot sei nach dem Tierschutzgesetz demnach nur möglich, wenn die Tiere an wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden gehalten oder transportiert werden könnten, wird das Landwirtschaftsministerium im Spiegel zitiert. Zudem greife ein Verbot in das Grundrecht der Zirkusbetreiber auf Gewerbefreiheit ein, so Bayerns-Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, gegenüber mittelbayerische.de. Da die gemeindliche Selbstverwaltung „im Rahmen der Gesetze“ zu erfolgen habe, dürfen auch die Kommunen nicht gegen bundes- und landesgesetzliche Regelungen verstoßen, heißt es in der rechtlichen Bewertung von Marion Buschfeld. So lange also die die Tierhaltung in Zirkussen zulässig ist, dürfen die Kommunen diesen Regelungen nicht widersprechen.

Röpke will dranbleiben


Marion Buschfeld wieß daraufhin, dass die von Florian Röpke beispielhaft benannten Städte somit im Widerspruch zu den bundesgesetzlichen Regelungen des Tierschutzgesetzes stünden. Das alles hatte Röpke dazu bewogen seinen Antrag zurückzuziehen, doch nur um auf eine Gerichtsentscheidung aus München zu warten. Diese habe es zwischenzeitlich gegeben.



In der Verhandlung habe der Richter durchblicken lassen, die Klage des Zirkus abzuweisen, um das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht unnötig einzuschränken. "Die juristische Einschätzung der Stadt Wolfenbüttel steht demnach tatsächlich nur auf sehr wackeligen Füßen", so Röpke. Deshalb werde er das Thema auch in Zukunft weiterverfolgen.


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