Wolfenbüttel. In der letzten Woche hat sich mal wieder gezeigt, wie schnell die Straßen in unserer Region innerhalb von Minuten spiegelglatt werden. Wer dabei ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. Bei einem Crash mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn ist dazu nicht gesagt, dass die Versicherung zahlt.
WolfenbüttelHeute.de sprach mit Frank Oppermann (Pressesprecher, Polizei Wolfenbüttel) "Geregelt ist in der StVo Paragraph 2, das bei glatten Straßen im Winter mit M+S zu fahren ist. Wer von uns angehalten wird und keine entsprechende Bereifung hat muss 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt. Wenn es sogar zum Unfall kommen sollte, beträgt das Bußgeld 120 Euro und es gibt einen Punkt. Als Unfall gilt jedes schädigende Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, unabhängig davon ob ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist. Hierzu zählt auch wenn jemand in den Graben rutscht." Gerade bei Unfallaufnahmen würde die Polizei auf die Bereifung achten. Stichpunktkontrollen gibt es nicht. Das liegt vor allem daran, dass es nur eine anlassbezogene Winterreifenplicht gibt, das heißt man braucht sie aus gesetzlicher Sicht nur, wenn es tatsächlich glatt ist.
Bei Winterwetter können die passenden Reifen die Bremsleistung verbessern. Symbolbild: Marc Angerstein Foto: Marc Angerstein
Dennoch rät Frank Oppermann: „Es gibt die Faustregel von O bis O. Von Oktober bis Ostern soll man mit Winterreifen fahren." Denn sollte man bei einem Unfall mit Sommerreifen unterwegs gewesen sein, wird das die Polizei im Unfallbericht vermerken. An diesem Punkt kommen die Versicherungen ins Spiel. "Wer bislang ohne Winterreifen unterwegs war, sollte jetzt schnell welche aufziehen lassen", sagt Frau Dr. Barbara Stoth von der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. "Denn unabhängig vom Bußgeld ist es bei winterlichen Straßenverhältnissen auch gefährlich." Um nicht von unerwarteten Schneefällen oder Glatteis überrascht zu werden, sei es sinnvoll, sein Auto schon im Herbst auf Winterreifen oder Ganzjahresreifen umzurüsten, so Dr. Stoth weiter.
Kein Schutz garantiert
Weiter heißt es in der Mitteilung der Öffentlichen Versicherung: "Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zwar für den Schaden des Unfallopfers auf ─ auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Dies gilt jedoch nicht automatisch für Kaskoschäden. Bei grober Fahrlässigkeit (Nutzung von Sommerreifen im Winter) des Unfallteilnehmers wird die Versicherungsleistung oft gekürzt. Dies gilt jedoch nicht für die Öffentliche – sie verzichtet bei Nutzung von Sommerreifen im Winter in der Kaskoversicherung auf die Leistungskürzung selbst bei grober Fahrlässigkeit. Zur Sicherheit empfehlen wir auch hierzulande eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Außerdem sollten Winterreifen nicht älter als sechs Jahre sein, weil sie dann verhärten und die Fahreigenschaften schlechter werden.“ WolfenbüttelHeute.de wünscht allen Autofahrern sichere Fahrt, passen Sie auf sich auf.
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