Wolfenbüttel impft Kinder und Jugendliche ohne Termin

Dieses Angebot könne auch im Impfbus wahrgenommen werden.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Rudolf Karliczek

Wolfenbüttel. Die STIKO (Ständige Impfkommission) hat aktuell eine allgemeine Impfempfehlung für 12 bis 17-jährige Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Das Impfzentrum des Landkreises an der Schweigerstraße 8 in Wolfenbüttel bietet weiterhin Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder und Jugendliche ohne Termin an. Die Zweitimpfung erfolgt nach drei Wochen. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot schnell nutzen und sich jetzt impfen lassen, haben also schon kurz nach Ferienende alle Vorteile eines vollen Impfschutzes, wie der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung hervorhebt.


Mit der neuen Empfehlung ändern sich auch die Rahmenbedingungen: „Zuvor wurde eine Impfung für Kinder ab 12 nur bei Vorerkrankungen empfohlen. Aufgrund neuer Erkenntnisse empfiehlt die STIKO jetzt eine Impfung mit Biontech ab 12 Jahren für alle Kinder und Jugendliche. Daher bieten wir jetzt allen Kindern ab 12 schnell und unkompliziert eine Impfung ohne Termin im Impfzentrum an – das gilt natürlich auch für den mobilen Impfbus“, so Sabine Schelz vom Leitungsteam des Wolfenbütteler Impfzentrums. Unabhängig von den geplanten Impf-Aktionen des Landes für Kinder und Jugendliche Ende August startet das Impfzentrum in Wolfenbüttel bereits jetzt mit diesen Impfungen.

Einverständnis von Eltern oder Personen mit Sorgerecht


Der Impfung müssen beide sorgerechtspflichtigen Personen zustimmen, eine Erklärung dazu muss die sorgerechtspflichtige Person abgeben, die den Minderjährigen ins Impfzentrum begleitet. Diese erwachsene Person nimmt auch mit dem Kind oder Jugendlichen am ärztlichen Aufklärungsgespräch teil. Hier können noch offene Fragen beantwortet werden.

Bis einschließlich 15 Jahren müssen die Kinder und Jugendlichen von einem Elternteil oder sorgerechtspflichtigen Person begleitet werden. 16- und 17-jährige Jugendliche können alleine ins Impfzentrum kommen, müssen aber die von den Eltern oder sorgerechtspflichtigen Personen unterschriebenen Aufklärungs- und Anamnesebögen mitbringen.

Ausweis mitbringen


Zur Impfung muss der Personalausweis oder der Reisepass sowie – soweit vorhanden – der Impfpass mitgebracht werden.

Weitere Informationen zum Impfzentrum erhalten Interessierte unter www.lkwf.de/impfzentrum.


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