Wolfenbüttel: Neue Heimat für Vertriebene

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| Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Auch Wolfenbüttel muss laut Asylbewerberleistungsgesetz Flüchtlinge aus Krisengebieten aufnehmen. Aber wie vielen Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten müssen, bietet die Stadt Wolfenbüttel ein Ort der Zuflucht? Und wo kommen sie unter?

Aufschluss über die Flüchtlings-Situation in der Stadt Wolfenbüttel gibt Dietrich Behrens, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel. "Bis zum 31.12.2013 hat die Stadt Wolfenbüttel 255 Flüchtlinge aufgenommen. Im Jahr 2014 sind bisher (Stand: 30.09.2014) 65 Personen aufgenommen worden. Im Rahmen der Aufnahmequote sind bis Ende 2014 noch rund 100 Personen aufzunehmen", so Behrens. Die Flüchtlinge werden nach bestimmten Quoten auf die Bundesländer und letztlich auf die Gemeinden verteilt. Wie viele Flüchtlinge eine Stadt, oder eine Gemeinde aufnehmen muss, wird anhand der Einwohnerzahl errechnet.

Die zentrale Unterkunft Am Exer wurde bereits vor einigen Jahren wegen Nichtauslastung geschlossen. Als Alternative werden die Vertriebenen seither in eigenen Wohnungen untergebracht. Dazu hat die Stadt Wolfenbüttel kontinuierlich nach leerstehenden Wohnungen gesucht und mietet diese bereits im Vorfeld an. Noch würde aber ein gewisses Kontingent an verfügbaren Wohnungen bestehen.

"Sollte in Wolfenbüttel kurzfristig kein Wohnraum zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, die Flüchtlinge in kreisangehörige Gemeinden unterzubringen, in denen noch Wohnungsleerstände vorhanden sind. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit Landkreis Wolfenbüttel und der aufnehmenden Gemeinde", so Dietrich Behrens.

Die Menschen, die aus den Krisengebieten flüchten mussten, stammen größtenteils aus Pakistan, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, russ. Föderation, Syrien, Elfenbeinküste, Kongo, Somalia und dem Iran.


Bei den Kosten für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen handelt es sich um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Landkreis Wolfenbüttel zuständig. Der Landkreis Wolfenbüttel ist insoweit auch Kostenträger für die mit der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen verbundenen Aufgaben.


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