Das Amtsgericht Goslar wird Standort des Zentralen Vollstreckungsgerichts für ganz Niedersachsen. Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Montag in Hannover mitgeteilt. „Goslar erfüllt alle Kriterien, die wir im Rahmen einer Ausschreibung unseren Amtsgerichten im Februar mitgeteilt hatten, uneingeschränkt“, sagte Busemann.
Hintergrund: Das vom Bund im Juli 2009 verabschiedete „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2013 in jedem Bundesland ein Zentrales Vollstreckungsgericht einzurichten ist. Dieses führt das zentrale Vermögensverzeichnisse und das zentrale Schuldnerverzeichnis in elektronischer Form, die über eine Internetverbindung von Gerichtsvollziehern und berechtigten Personen einzusehen sind.
„Damit wird vermieden, dass zum Beispiel Mietnomaden sich dem Zugriff entziehen und Vermögenswerte verheimlichen können, indem sie schlicht in einen anderen Gerichtsbezirk umziehen. Auch wenn etwa Konten bei auswärtigen Banken geführt und Kraftfahrzeuge anderswo angemeldet werden, erhält der jeweils tätig werdende Gerichtsvollzieher über das Zentrale Vollstreckungsgericht Kenntnis davon“, erläuterte Busemann. Das Schuldnerverzeichnis helfe, kostenträchtige, unergiebige Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, „wenn man schon vorher weiß, das bei diesem Schuldner nichts zu holen ist“, so der Minister.
Die Standortentscheidung habe er sich nicht leicht gemacht, zumal es wünschenswert war, ein Mittelzentrum in einer eher strukturschwachen Region zu stärken. Insgesamt hätten sich 28 Amtsgerichte aus ganz Niedersachsen beworben, darunter war auch unser Amtsgericht in Wolfenbüttel. In vielen Fällen wären jedoch umfangreiche Bau- oder Sanierungsmaßnahmen notwendig geworden, um den Raumbedarf zu erfüllen, in unserem Fall hätte konkret in die Sanierung der Hausmeisterwohnung investiert werden müssen, um sie als Arbeitsräume herzurichten. An anderen Standorten sei die Anbindung an das Internet über eine Breitbandverbindung unsicher gewesen. In mehreren Auswahlrunden und nach Ortsbesichtigungen sei die letzte Entscheidung dann zwischen Goslar, Westerstede und Uelzen zu fällen gewesen. „Nun hat Goslar den Zuschlag bekommen, weil die geforderten Räume uneingeschränkt zur Verfügung stehen und eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel besteht“, so Busemann abschließend.
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