Wolfenbüttel: Landkreis übt Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz aus - Informationen für Unternehmen und Stichproben




[image=60963]Geldwäsche betrifft längst nicht mehr nur Banken, Sparkassen und Kreditinstitute. Auch Ge­werbetreibende, die mit hochpreisigen Gütern handeln, un­terliegen der Gefahr, von Geldwä­schern für ihre kriminellen Machenschaften miss­braucht zu werden. Jedes Jahr, so schätzen Experten, entsteht in Deutschland durch das Einschleusen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Wirtschaftskreis­lauf ein wirtschaftlicher Schaden von 50 Milliarden Euro.

Auf Grundlage einer Richtlinie der Europäischen Union wurde deshalb der Katalog der Be­rufszweige, die unter das Geldwäschegesetz fallen, insbesondere um Berufs­gruppen im Nichtfinanzsektor erweitert. Durch eine Änderung der „Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts“ am 6. Juli 2011 ist die Auf­sicht über die nach dem Geld­wäschegesetz rund 700 betroffenen Unter­nehmen dem Land­kreis Wolfenbüttel übertragen worden.

Das Geldwäschegesetz bezeichnet die betroffenen Unternehmen als „Verpflichtete“. Hierzu zählen Immobilienmakler, Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, Rechtsdienstleister, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder sowie Güter­händ­ler.

Bei den zuletzt genannten beschränkt sich die Aufsicht schwerpunktmäßig auf Händler, die mit sogenannten Premiumgütern wie zum Beispiel Schmuck, Unter­haltungselektronik, Anti­quitäten oder Kraftfahrzeugen handeln. Dabei handelt es sich um Branchen, die allesamt für Geldwäsche attraktiv sind.

Das Geldwäschegesetz verpflichtet diese Branchen und Berufsgruppen in be­stimmten Fäl­len, sich über die Identität des Vertragspartners zu informieren: Bei­spielsweise wenn eine neue Geschäftsbeziehung begründet oder eine Transak­tion im Wert von 15.000 Euro oder mehr durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben von Geschäftspartnern sind in geeig­neter Weise aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Darüber hinaus sollen Verpflichtete ihre Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwa­chen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu er­kennen.

Der Landkreis Wolfenbüttel als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht die Ein­haltung der Sorgfalts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die sich nach dem Gesetz erge­ben. Daher weist die Abteilung für Ordnungswesen derzeit alle betroffenen Un­ternehmen anhand eines Informationsschreibens auf die geänderte Gesetzeslage und die damit einher­gehenden Aufgaben hin.

Daneben wird der Landkreis in den nächsten Wochen mit ersten Stichproben-Kon­trollen be­ginnen. Die Überprüfung wird in erster Linie einen informativen Cha­rakter haben, um die Unternehmen auf Ihre Sorgfaltspflichten aufmerksam zu ma­chen. Je­doch müssen die Be­troffenen auch erklären und nachweisen können, was sie bislang in Sachen Geldwäscheprä­vention unternommen haben.

In diesem Zusammenhang veröffentlicht der Landkreis Wolfenbüttel auf seiner Home­page (www.lk.wolfenbuettel.de) verschiedene Informationsmaterialien zu die­sem Thema. Ansprech­partnerin für Fragen und Anregungen beim Landkreis Wolfen­büttel, Bahn­hofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel ist Anke Trümper (E-Mail: a.truemper@lk-wf.de Telefon: 05331/84 414).