[image=60963]Geldwäsche betrifft längst nicht mehr nur Banken, Sparkassen und Kreditinstitute. Auch Gewerbetreibende, die mit hochpreisigen Gütern handeln, unterliegen der Gefahr, von Geldwäschern für ihre kriminellen Machenschaften missbraucht zu werden. Jedes Jahr, so schätzen Experten, entsteht in Deutschland durch das Einschleusen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf ein wirtschaftlicher Schaden von 50 Milliarden Euro.
Auf Grundlage einer Richtlinie der Europäischen Union wurde deshalb der Katalog der Berufszweige, die unter das Geldwäschegesetz fallen, insbesondere um Berufsgruppen im Nichtfinanzsektor erweitert. Durch eine Änderung der „Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts“ am 6. Juli 2011 ist die Aufsicht über die nach dem Geldwäschegesetz rund 700 betroffenen Unternehmen dem Landkreis Wolfenbüttel übertragen worden.
Das Geldwäschegesetz bezeichnet die betroffenen Unternehmen als „Verpflichtete“. Hierzu zählen Immobilienmakler, Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, Rechtsdienstleister, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder sowie Güterhändler.
Bei den zuletzt genannten beschränkt sich die Aufsicht schwerpunktmäßig auf Händler, die mit sogenannten Premiumgütern wie zum Beispiel Schmuck, Unterhaltungselektronik, Antiquitäten oder Kraftfahrzeugen handeln. Dabei handelt es sich um Branchen, die allesamt für Geldwäsche attraktiv sind.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet diese Branchen und Berufsgruppen in bestimmten Fällen, sich über die Identität des Vertragspartners zu informieren: Beispielsweise wenn eine neue Geschäftsbeziehung begründet oder eine Transaktion im Wert von 15.000 Euro oder mehr durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben von Geschäftspartnern sind in geeigneter Weise aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Darüber hinaus sollen Verpflichtete ihre Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwachen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen.
Der Landkreis Wolfenbüttel als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der Sorgfalts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die sich nach dem Gesetz ergeben. Daher weist die Abteilung für Ordnungswesen derzeit alle betroffenen Unternehmen anhand eines Informationsschreibens auf die geänderte Gesetzeslage und die damit einhergehenden Aufgaben hin.
Daneben wird der Landkreis in den nächsten Wochen mit ersten Stichproben-Kontrollen beginnen. Die Überprüfung wird in erster Linie einen informativen Charakter haben, um die Unternehmen auf Ihre Sorgfaltspflichten aufmerksam zu machen. Jedoch müssen die Betroffenen auch erklären und nachweisen können, was sie bislang in Sachen Geldwäscheprävention unternommen haben.
In diesem Zusammenhang veröffentlicht der Landkreis Wolfenbüttel auf seiner Homepage (www.lk.wolfenbuettel.de) verschiedene Informationsmaterialien zu diesem Thema. Ansprechpartnerin für Fragen und Anregungen beim Landkreis Wolfenbüttel, Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel ist Anke Trümper (E-Mail: a.truemper@lk-wf.de Telefon: 05331/84 414).