Wolfenbüttel: Mehr Geld für Tagesmütter? - Jugendausschuss empfiehlt Pauschalbetrag

von Romy Marschall


| Foto: Romy Marschall



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Das Familien- und Kinderservicebüro organisiert die Kindertagespflege Foto:



Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung empfohlen, die Richtlinien des Landkreises Wolfenbüttel zur Förderung von Kindern in Tagespflege zu verbessern. Durch Zahlung eines Pauschalbetrages sollen Unregelmäßigkeiten des Betreuungsaufwandes ausgeglichen und somit den Tagespflegepersonen mehr finanzielle Planungssicherheit gegeben werden. "Wir profitieren alle davon", sagte Petra Weitzen stellvertretend für die Verwaltung und bezog sich auch auf den Bürokratieabbau, den die Regelung bedeuten könnte. Im April wird der Kreistag über die Änderung entscheiden.


Künftig sollen Tagesmütter - dies empfiehlt der Jugendhilfeausschuss - einen Pauschalbetrag von 350 Euro monatlich erhalten für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruches, der ab 1. August 2013 in Kraft tritt. Per Gesetz stehen dann jedem Kind zwischen eins und drei Jahren täglich vier Stunden Betreuung zu, die entweder über eine Kindertagesstätte oder Kindertagespflege abgedeckt werden kann. Der gesetzliche Anspruch wurde 2008 bundesweit beschlossen.

Die Neuregelung schafft die Bedarfsorientierung teilweise ab, denn der gesetzliche Mindestanspruch ist künftig nicht mehr an eine Berufstätigkeit gekoppelt. Gleichwohl wird einem Mehrbedarf, beispielsweise bei Vollberufstätigkeit weiterhin Rechnung getragen. In diesen Fällen werde nicht über die Pauschale abgerechnet, sondern wie bisher über den Stundenzettel und Ausfallsausgleich.

Der Pauschaulbetrag berechnet sich ausgehend von einer vorgehaltenen Betreuung von mindestens vier Stunden an fünf Tagen die Woche bei vier Euro pro Betreuungsstunde und 4,3 Wochen im Monat. Eine Erhöhung des Stundenlohns der Tagespflegekräfte bedeutet die Änderung damit nicht.

Für Tagesmütter wäre dieser Schritt dennnoch entscheidend, falls der Kreistag ihn im April beschließen sollte, denn er gewährt deutlich mehr Planungssicherheit. Unabhängig von Ausfallzeiten seitens der Tagespflegeperson oder des betreuten Kindes würde die Pauschale im Voraus wie ein Gehalt bezahlt. Der durch Krankheit oder Urlaub bedingte Verlust wäre dadurch ausgeglichen, was die Arbeit der freiberuflich tätigen Tagespflegekräfte aufwertet.

Ein weiterer Gesichtspunkt hinsichtlich der Gleichstellung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege wäre die einheitliche Gewährung eines Rabattes von 20 Prozent. Sie gilt im Falle eines Kreistagsbeschlusses, wenn gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie betreut werden, unabhängig von der Betreuungsform.

Für die Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig. Somit ist auch der Landkreis für die Umsetzung des Rechtsanspruches verantwortlich, da das Jugendamt dort ansässig ist.


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