Wolfenbüttel. Am frühen Samstagabend kollidierte eine Fahrerin in der Bunzlauer Straße beim Einparken mit einem anderen Fahrzeug. Der Grund dürfte der erhebliche Alkoholgehalt in ihrem Blut gewesen sein.
Kurz nach 18 Uhr bat ein Wolfenbütteler um Unfallaufnahme durch die Polizei. Am Unfallort berichtete der 33-Jährige den eingesetzten Polizeibeamten, er habe seinen Wagen auf dem Parkstreifen in der Bunzlauer Straße geparkt, sei aber noch in seinem Pkw sitzen geblieben. Kurze Zeit später habe eine Autofahrerin ebenfalls auf dem Parkstreifen hinter seinem Auto parken wollen, es aber trotz der etwa zehn Meter langen Parklücke geschafft, gegen seinen Pkw zu fahren.
Bei der Befragung der 47-jährigen Autofahrerin, wie es zum Unfall habe kommen können, fielen den Beamten neben dem
Alkoholgeruch in der Atemluft auch deutliche Koordinierungs- und Sprachschwierigkeiten auf. Da der freiwillige Atemalkoholtest einen Wert in Höhe von 2,31 Promille ergab, wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Die Wolfenbüttelerin aber hielt die Maßnahmen der Polizei für überzogen und zeigte keinerlei Einsicht, so dass vorsorglich auch noch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt wurde.
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