Zum Start des zweiten Halbjahres: Testpflicht für Schüler erweitert

Ab sofort müssen sich auch Geimpfte und Genesene täglich zu Hause testen. Zudem erklärt das Kultusministerium, was in Omikron-spezifischen Problemlagen zu tun ist.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Zum Start des zweiten Schulhalbjahrs am heutigen Mittwoch werden vor dem Hintergrund der Omikron-Variante des Coronavirus die Sicherheitsstandards an den Schulen in Niedersachsen erneut erhöht. Ab sofort müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause testen. Ausgenommen von der schulischen Testpflicht sind damit ausschließlich Kinder und Jugendliche mit einer Auffrischungsimpfung. Das teilte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz statt.



Dabei gelte als Auffrischungsimpfung oder Booster ausschließlich eine dritte Impfung, auch beim Impfstoff Johnson&Johnson. Die Schulen würden mit dem heutigen Tag weitere Handlungsrahmen erhalten, wie mit Omikron-spezifischen Problemlagen umzugehen sei. Dabei geht es um die Zusammenarbeit von Schulen mit den Gesundheitsämtern, eine präventive Handlungsanleitung für den Fall, dass sich an einer Schule die Testkapazitäten verringern, sowie die aktuellen Absonderungsregelungen (Quarantäne und Isolierung).

Notfalls das Schulamt einbeziehen


Für viele Schulleitungen stelle sich immer auch die Frage, für was sie eigentlich zuständig sind und wo die Aufgaben der Gesundheitsämter liegen. Das Kultusministerium stellt klar, dass Infektionsschutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur die zuständigen Gesundheitsbehörden treffen können. Das bedeutet konkret, Distanzlernen (Szenario C) muss behördlich angeordnet werden, ebenso Wechselunterricht (Szenario B). Das gelte auch für den Fall, dass in Schulen mehrere Infektionen auftreten. Wenn von einem Gesundheitsamt keine Rückmeldungen bei Schulen eingehen, dann müssten sich die Schulen unbedingt an ihr zuständiges Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) wenden. Gegebenenfalls könne dann im Sinne von Gefahrenabwehr die Präsenzpflicht aufgehoben werden, wenn sich ein Gesundheitsamt trotz mehrfacher und ernsthafter Bemühungen nicht zurückmeldet, und viele Infektionen oder eine unzureichende Testversorgung auftreten.

Was tun bei Störungen der Testversorgung?


Grant Hendrik Tonne versicherte, dass das Land ausreichend Testkapazitäten für die täglichen Schülertestungen im Umfang von landesweit rund 5,5 Millionen Tests pro Woche bestellt habe. Die Versorgung in den nächsten Wochen sei gesichert. Dennoch könnten unvorhersehbare Personalausfälle bei den Zustellern oder Produktionsausfälle nicht final ausgeschlossen werden. Daher bekämen die Schulleitungen Handlungsoptionen an die Hand, um in diesem Fall der Fälle Handlungssicherheit zu haben. Die Schritte reichten von der frühzeitigen Warnmeldung an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) über das Aufbrauchen von Restbeständen und der Beschaffung von Tests von anderen Schulen, bis hin zur Reduzierung der Testintervalle. Zudem würden abgestuft Maßnahmen bei einer nachhaltigen Störung der Testversorgung aufgezeigt, die schulischerseits beim Aufheben der Präsenzpflicht endet. Stehen keine Tests zur Verfügung, sollen die örtlichen Gesundheitsämter die Schule am dritten Tag schließen. Eine Öffnung könne dann wieder stattfinden, wenn wieder ausreichend Tests in der Schule vorhanden sind.

Auch zum Thema Absonderung beziehungsweise Quarantäne- und Isolierungsdauern klärt das Ministerium auf. Wer nachweislich infiziert ist, müsse zehn Tage in häusliche Isolation, könne sich aber nach sieben Tagen über PCR-Test oder zertifizierten Antigentest freitesten, wenn zuvor eine 48-stündige Symptomfreiheit festgestellt wird. Tonne erklärte das derzeit immer noch gelte, dass ein positiver Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigt werden müsse. Eine Änderung werde es aber vermutlich bald durch den Bund geben.

Keine Quarantäne für Schüler


Zudem gelte für die Frage Kontaktpersonen: Schülerinnen und Schüler gelten wegen der engmaschigen täglichen Testung aller Schülerinnen und Schüler und dem durchgängigen Tragen einer Maske mit mindestens OP-Standard nicht mehr als K 1-Personen. Sie müssten also nicht mehr in Quarantäne, es sei denn, ein Gesundheitsamt ordne das wegen einer speziellen Fallkonstellation - in der Regel außerhalb der Schule - explizit an.


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