Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel werde den Zugang zur Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger ab dem kommenden Montag wieder einschränken. Die Türen der Verwaltung bleiben geschlossen. Ein Zugang sei nur mit vorheriger Terminvergabe möglich. Der Landkreis Wolfenbüttel passt seinen Dienstbetrieb somit der aktuellen Situation sowie Rechtslage in Zeiten der Corona-Pandemie an. Zuletzt war eine solche Zugangsbeschränkung vom 19. März bis Anfang Juni dieses Jahres notwendig, wie der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung berichtet.
Anliegen sollten bevorzugt per Telefon, E-Mail oder Brief geklärt werden, soweit dies umsetzbar ist. Für alle Landkreisgebäude gilt eine Maskenpflicht. Bürgerinnen und Bürger können für ihre Anliegen vorab einen Termin per E-Mail oder Telefon vereinbaren. Sie erhalten dann auch weitere Informationen zum Zugang.
Straßenverkehrsabteilung, Recyclinghöfe und Bildungszentrum weiterhin geöffnet
Ohne Terminvergabe angefahren werden können weiterhin alle Recyclinghöfe. Die Straßenverkehrsabteilung bleibe für Besucherinnen und Besucher ebenfalls geöffnet. "Hier richten Sie sich bitte darauf ein, dass der Wartebereich im Gebäude der Zulassungsstelle nicht genutzt werden kann und Sie sich außerhalb des Gebäudes auf längere Wartezeiten einstellen müssen", so Landkreissprecher Andree Wilhelm.
Auch das Bildungszentrum Landkreis Wolfenbüttel bleibe weiterhin geöffnet. "Bitte betreten Sie das Gebäude nur, wenn Sie an einem Kurs oder Unterricht teilnehmen, oder ein konkretes Anliegen haben", so Wilhelm.
Was ist während des Besuchs der Verwaltung zu beachten?
Für den Besuch der Verwaltung müssen die AHA-Regeln eingehalten werden: Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen. Für alle Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung gilt von nun an eine Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten und die Desinfektionsmöglichkeiten sind zu nutzen.
Bei grippeähnlichen Krankheitssymptomen bitte man die Bürgerinnen und Bürger auf einen Besuch in der Verwaltung zu verzichten. Die Maßnahmen sollen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises schützen.