Bornum. Kürzlich soll jemand einen kleinen Hund auf der Straße in Bornum ausgesetzt haben. Das geht aus einem Facebook-Post hervor, der sich schnell im Netz verbreitete. Mit einem Zettel am Halsband mit der Inschrift "Zurzeit im Urlaub" soll der Hund verlassen auf einer Straße in Bornum vorgefunden worden sein. Ist so etwas strafbar?
Auf Anfrage von regionalWolfenbüttel.de teilte die Polizei mit, dass dieser Fall nicht gemeldet wurde. Dennoch erhielt die Redaktion wertvolle Hinweise, wie in solchen Fällen zu handeln ist, denn strafbar sei das reine Aussetzen von Haustieren nicht. "strafbar ist es dann, wenn das Tier Qualen dabei erleidet", so Frank Oppermann, Pressesprecher der Polizei. Erst dann könne eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt werden. Dennoch gibt es Möglichkeiten, in solchen Situationen zu helfen. Der erste Weg sei natürlich der Gang zum Tierheim. Dort bekommt das Tier die nötige Pflege und Fürsorge. "Aber auch an die Polizei kann man sich wenden.", so Oppermann. "Das gilt natürlich nur, wenn es sich um Haustiere handelt." Selbst wenn das Tierheim mal geschlossen sein sollte, habe die Polizei die Möglichkeit, die Tiere dort jederzeit abzugeben.
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