Wolfsburg. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) berichtet über Altersarmut auf dem Vormarsch. Die Zahl der Menschen, die in Wolfsburg neben ihrer Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen zehn Jahren um 17 Prozent gestiegen. 1.128 Bezieher von „Alters-Hartz-IV“ zählte die Stadt zuletzt.
Süd-Ost-Niedersachsen bezieht sich hierbei auf Angaben des Statistischen Landesamts. NGG- Geschäftsführer Manfred Tessmann nennt die Zahlen einen „Weckruf“ und fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.
Armutsrisiko steigt weiter
„Zwar ist die Rentenkasse so gut gefüllt wie lange nicht, aber Geringverdiener profitieren kaum von der nächsten Erhöhung“, so Tessmann. Gerade Frauen und Alleinerziehenden bleibe trotz vieler Arbeitsjahre der Gang zum Sozialamt häufig nicht erspart. Verschärfen dürfte sich die Lage in den nächsten zwei Jahrzehnten: Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung wird das Armutsrisiko besonders für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre ansteigen – von aktuell 15 auf 20 Prozent im Jahr 2036. Als armutsgefährdet gilt ein Rentner, dessen Netto- Einkommen unter 958 Euro monatlich liegt.
Rentenniveau muss stabilisiert werden
Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. „Das Rentenniveau – also der Anteil der späteren Rente am Netto-Verdienst – muss unbedingt stabilisiert werden. Im Moment sind es 48 Prozent – langfristig hat eine Stabilisierung auf mindestens 50 Prozent zu erfolgen“, sagt Gewerkschafter Tessmann. Die Politik müsse dringend handeln: Denn die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Rentenversicherungsbericht noch von einem Absinken des Rentenniveaus auf 44,6 Prozent bis zum Jahr 2031 aus.
Betriebliche Altersvorsorge ist enorm wichtig
„Enorm wichtig ist aber auch die betriebliche Altersvorsorge. Sie ist ein großer Schutz gegen Altersarmut – gerade wenn sie fest im Tarifvertrag verankert ist“, betont Tessmann. So hat die NGG tarifliche Zusatzrenten etwa in der Süßwaren- und Getränkeherstellung durchgesetzt. Immerhin gilt ab Januar: Betriebsrenten dürfen nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ein neues Gesetz garantiert hier Freibeträge. „Damit haben etwa Kellnerinnen und Bäcker im Ruhestand deutlich mehr in der Tasche – vorausgesetzt, im Betrieb gilt ein tariflicher Altersvorsorgevertrag“, so Tessmann. Genau das wolle die NGG im kommenden Jahr weiter vorantreiben.
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