Wolfsburg. Innerhalb von 24 Stunden hat ein 29 Jahre alter Kraftfahrzeugführer aus Wolfsburg unter Alkohol ein Kraftfahrzeug geführt. Wie die Polizei am heutigen Dienstag berichtet, wurden gegen den Mann insgesamt drei Strafverfahren eingeleitet.
Zunächst wurde der 29-Jährige am Samstag gegen 18 Uhr von einer Funkstreifenbesatzung der Polizei in der Straße Lange Stücke kontrolliert, als er dort mit seinem VW Golf unterwegs war und seinen Wagen in einer Parklücke einparkte. Bei der anschließenden Kontrolle händigte er den Beamten die erforderlichen Personaldokumente aus, weigerte sich aber vehement, das Fahrzeug zu verlassen. Einen Atemalkoholtest lehnte er ebenfalls ab.
Gericht ordnete Alkoholtest an
Da den Beamten Informationen vorlagen, dass der 29-Jährige alkoholisiert das Fahrzeug führt, forderten die Beamten einen weiteren Streifenwagen an und holten sich von der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Richterin am Amtsgericht in Braunschweig die Anordnung, polizeiliche Maßnahmen auch mit unmittelbarem Zwang durchsetzen zu können. Schließlich willigte der 29-Jährige ein, verließ das Fahrzeug und führte einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 1,32 Promille. Daraufhin wurden dem 29-Jährigen im Wolfsburger Klinikum zwei Blutproben entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Zusätzlich wurde ihm das Führen eines Kraftfahrzeugs vorerst untersagt, da dies eine erneute Straftat darstelle.
Wieder mit Promille am Steuer
Am Montagmorgen erhielt die Polizei gegen 8.45 Uhr einen Hinweis darüber, dass der 29-Jährige abermals unter Alkoholeinfluss mit seinem Fahrzeug unterwegs sei. Die Beamten trafen ihn gegen 8.55 Uhr hinter dem Steuer seines VW Golf wieder in der Straße Lange Stücke an. Ein Atemalkoholtest ergab diesmal 1,47 Promille.
Daraufhin wurde dem 29-Jährigen abermals im Wolfsburger Klinikum eine Blutprobe entnommen. Neben einer erneuten Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr leiteten die Beamten diesmal auch ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Zudem durfte der 29-Jährige zur Verhinderung weiterer Straftaten zu Gast im Gewahrsam der Polizei sein.
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