Wolfsburg. Der Haftbefehl gegen einen 69-jährigen Wolfsburger, der im Verdacht steht Anfang Oktober 2010 seine Ehefrau getötet zu haben, wurde nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Wolfsburg aufgehoben. Dies berichtet die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage unserer Online-Zeitung.
Nach dem jetzt vorliegenden Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen sei demnach davon auszugehen, dass der Beschuldigte bei der Begehung der Tat schuldunfähig gewesen sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung, unter anderem mit depressiven Elementen, zur Tatzeit nicht Einsichts- und Steuerungsfähig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Tat um einen gescheiterten erweiterten Suizid gehandelt habe. Demnach hätte der Beschuldigte von vornherein beabsichtigt, seine Frau und sich selbst zu töten. Nach der Tötung seiner Frau, sei es ihm aber nicht gelungen, sich selbst das Leben zu nehmen.
Es bestehe keine Fremdgefährdung
Der Sachverständige habe zudem festgestellt, dass nicht damit zu rechnen sei, dass der 69-Jährige zukünftig erneut erhebliche Straftaten begehen wird. Somit stelle er keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Aus diesem Grund kam auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht. Der Beschuldigte ist unmittelbar nach der Aufhebung des Haftbefehls aus der Haft entlassen worden. Weil zwar keine Fremd- aber eine Eigengefährdung des Beschuldigten bestehe, wurde er zwischenzeitlich durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen. Dies habe jedoch nichts mit der Staatsanwaltschaft oder einer Strafverfolgung zu tun, sondern beruhe ausschließlich auf dem Umstand, dass der Mann gegenwärtig eine Gefahr für sich selbst darstelle. Vor diesem Hintergrund werde die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in Kürze einstellen.
mehr News aus Wolfsburg