Wolfsburg. Ein 83-Jähriger fand am Donnerstagnachmittag beim Spaziergang Bargeld. Der Senior war gegen 14.20 Uhr auf dem Gehweg an einem Wolfsburger Gewässer unterwegs, als er einen dreistelligen Geldbetrag entdeckte. Der Mann zögerte nicht lange und brachte die Fundsache zur Polizei. Das berichtet diese in einer Pressemeldung.
Wieviel Anspruch auf Finderlohn der ältere Herr hätte und wie hoch der aufgefundene Geldbetrag ist, darüber hält sich die Polizei bedeckt. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt bei Geldbeträgen oder Gegenständen mit einem Wert bis 500 Euro der Finderlohn fünf Prozent. Ist der Gegenstand oder der aufgefundene Geldbetrag mehr als 500 Euro wert, so kommen zu den fünf Prozent noch drei Prozent von dem Mehrwert hinzu.
"Ehrlich währt am längsten"
Die Polizei lobt das vorbildhafte Verhalten des Rentners: "Ehrlich währt am längsten ist nicht nur eine Floskel, sondern im echten Leben auch noch anzutreffen. Den Verlierer wird es freuen."
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