Wolfsburg. Zum Schutz des Wildes und der sonstigen frei lebenden Tiere müssen Hunde vom 1. Dezember bis Ende März 2017 an der Leine geführt werden, damit sie nicht streunen oder wildern, darauf weist die Stadt Wolfsburg hin.
Die Leinenpflicht gilt in den Wäldern und Gehölzen (Baumgruppen und Hecken) sowie zusätzlich in einem jeweils 50 Meter breiten Schutzstreifen am Rande der Waldgebiete, Gehölze, Hecken und Gewässern in den Gemarkungen in Wolfsburg. Die Nichtbeachtung der Leinenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
mehr News aus Wolfsburg