Wolfsburg. Ende April fand eine Erneuerung der Straßenverkehrsordnung statt (regionalHeute.de berichtete). Neben einigen Änderungen im Bußgeldkatalog für Autofahrer waren auch Zugeständnisse für Radfahrer darin enthalten. Unter anderem wurde die Einrichtung von sogenannten "Fahrradzonen" darin festgehalten. Diese Zonen sollen nach dem Vorbild der Fahrradstraßen funktionieren. regionalHeute.de fragte beim ADFC Wolfsburg nach, wo sich die Einrichtung einer solchen Fahrradzone in der VW-Stadt lohnen könnte. Verantwortlich für die letztendliche Einrichtung derselben ist jedoch die jeweilige Kommune.
Wie Karin Klaus-Witten, Vorstand des ADFC Wolfsburg berichtet, werden die neuen Möglichkeiten der StVO grundsätzlich begrüßt. Konkrete Planungen für eine Fahrradzone seien derzeit nicht bekannt. "Die Stadt `übt´noch mit einer einzigen kurzen Fahrradstraße, die eher Symbolcharakter hat", erklärt Klaus-Witten.
Die Einrichtung von Fahrradzonen könnte so wohl noch eine Weile dauern, schätzt Klaus-Witten. "Das sind dicke Bretter zu bohren." Als Ergänzung des Haupt- und Nebenroutennetzes sei es jedoch begrüßenswert. Vor allem in Neubaugebieten und Bereichen mit hohem Fahrradpendleranteil, wie zum Beispiel rund um Fußgängerzonen und Schulen, könne sich der ADFC Fahrradzonen gut vorstellen.
Diese Vorteile bringen die Fahrradzonen
In den Fahrradzonen würde für den Autoverkehr, ebenso wie in den Fahrradstraßen, Tempo 30 gelten und somit für mehr Sicherheit beitragen. Außerdem müssten die Autofahrer hinter den Radfahrern bleiben. Der ADFC sieht in den Fahrradzonen ein klares Instrument der Fahrradförderung, welches die Möglichkeit biete auf den Mobilitätsmix einzuwirken. Darüber hinaus würde das Sicherheitsgefühl für Radfahrer im Vergleich zu einem Fahrradweg oder einem Schutzstreifen steigen, so der ADFC weiter. Dies sei vor allem wichtig für Kinder und Ungeübte. Für eine tatsächliche Einrichtung müssten jedoch die zuständigen Stellen aktiv werden.
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