Neue Regeln im Straßenverkehr - Hier wird es ab heute teuer

Am heutigen Dienstag tritt die Novelle der Straßen-Verkehrsordnung in Kraft. Für Autofahrer kann es jetzt teuer werden.

von Julia Seidel


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Ab dem heutigen Dienstag gelten für Verkehrsverstöße auf Deutschlands Straßen neue Regeln. Unter anderem müssen Autofahrer dann mit höheren Bußgeldern rechnen. Die Neuerungen in der Straßen-Verkehrsordnung (StVO), die im Februar beschlossen wurden, sollen aber auch für mehr Sicherheit von Radfahrern sorgen, wie der ADAC berichtet.


Demnach müssten Radfahrer oder E-Scooter nunmehr mit einem Abstand von mindestens 1,50 Metern innerorts überholt werden. Außerorts seien mindestens zwei Meter vorgeschrieben. Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden müsse, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies solle schwere Unfälle vermeiden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Auch für Temposünder gibt es härtere Regeln. So werde ein Fahrverbot von einem Monat bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts verhängt. Außerorts sei der Führerschein ab einer Überschreitung von 26 km/h für einen Monat weg.

Falschparken wird teurer



Auch die Strafen für Falschparker werden angezogen. So würde das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz statt 35 künftig 55 Euro kosten. Auch für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos werde ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro fällig. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve werde zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.

Auch das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werde teurer. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, drohe ein Punkt in Flensburg.

Rettungsgasse bilden!


Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse würden nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro drohen, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das Fahrverbot werde unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung verhängt.

Für das sogenannte Auto-Posing - das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren - würden zukünftig statt bis zu 25 Euro bis zu 100 Euro Geldstrafe anfallen.


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