Wolfsburg. Am späten Samstagabend war ein deutlich alkoholisierter 33 Jahre alter Wolfsburger mit seinem E-Scooter in Hehlingen unterwegs. Ein Alkoholtest des 33-Jährigen bei einer Verkehrskontrolle hatte 1,66 Promille ergeben. Daraufhin wurde dem Fahrer das weitere Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Dies berichtet die Polizei.
Der 33-Jährige fiel einer Polizeistreife um 23:10 Uhr auf der Almker Straße auf. Da der Fahrer mit seinem Elektroroller mit ziemlich unsicherer Fahrweise auf dem Fußweg fuhr, kontrollierten die Beamten den Fahrer. Gleich zu Beginn der Kontrolle wurde es deutlich, dass der Fahrer stark alkoholisiert war. Ein Test bestätigte mit 1,66 Promille den Verdacht. Der Wolfsburger hatte seine Fahrerlaubnis erst 2017 nach einem Trunkenheitsvergehen wiederbekommen. Nun stellten die Polizisten seinen Führerschein sicher und ordneten eine Blutprobe an.
Erst in der vergangenen Woche hatte die Polizei Wolfsburg sensibilisiert, dass für das Fahren mit E-Scootern die gleichen Promille-Grenzwerte gelten wie bei Autos. Beide Fahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Daher gilt grundsätzlich: Für alle Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer also gänzlich verboten - dies gilt demnach auch, wenn die Probezeit schon beendet ist. Ab einem Promillewert von 0,5 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab 1,1 Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat. Bei einer Straftat wird zusätzlich des Bußgeldes und den Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei auch der Führerschein entzogen.
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