Anlieger müssen künftig tiefer in die Tasche greifen

von Eva Sorembik


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Ab kommender Woche steht die Neufassung der Straßenreinigungsverordnung in den Ortsräten zur Vorberatung auf den Tagesordnungen. Sobald die Neuregelung vom Rat beschlossen ist, müssen Anlieger mit einer Steigerung der Straßenreinigungskosten rechnen.


Wie die Verwaltung in der Beschlussvorlage ausführt, sei eine Überarbeitung der Verordnungdurch eine im März beschlossene Änderung des NiedersächsischenStraßengesetzes sowie neuere Rechtsprechung zwangsläufig erforderlich.

Anlieger sollen 75 Prozent der Kosten übernehmen


Durch die Anpassungen des NiedersächsischenStraßengesetzes ist die Kostenverteilung Straßenreinigung neu geregelt und abschließend festgesetzt worden. Galt bisher eine Kostenverteilung zwischen Stadt Wolfsburg (Allgemeinanteil, sog. „Öffentliches Interesse“) und den Anlieger alsGebührenzahler von rund 50/50, sieht die Gesetzesänderungspätestens ab 1.Januar 2018 eine Kostenverteilung von 25/75 (Stadt Wolfsburg/Gebührenzahler) gesetzlich vor. Die Stadt Wolfsburg habehier, anders als in der Vergangenheit hinsichtlich der Zuordnung zum öffentlichen Interesse und der bisherigen Kostenverteilung, keinen Ermessensspielraum und muss der gesetzlichen Vorgabe nachkommen.

Zu den Auswirkungen auf die Kosten für die Anlieger führt, die Verwaltung aus, dass die Gebührenerhöhung um 25 Prozent nach aktueller Hochrechnung - kleinere Abweichungen seien aufgrund letzter interner Abstimmungen noch möglich- dazu führe, dass sich die Reinigungsgebühr für diewöchentlicheReinigung pro Frontmeter für die Sommer-undWinterreinigung von aktuell 5,50 Euro pro Jahr (Einheitsgebühr) auf rund7 Euro erhöhe. Bei 14-täglicher Reinigung ergebe sich eine Gebühr von rund4,50 Euro/Jahr.

Unterscheidung zwischen Sommer und Winter


Ferner erfordere die aktuelle Rechtsprechung eine Unterscheidung zwischen den Gebühren für die Sommer- und Winterreinigung, heißt es weiter in der Ratsvorlage. Eine Weiterführungvon Einheitsgebühren – wie bisher in Wolfsburg erhoben – seiseitens der Rechtsprechung an so enge Voraussetzungen geknüpft worden, dass eine rechtssichere Umsetzung in der Praxis kaum möglich sei und dementsprechend künftig zwischen auch in Wolfsburggetrennte Reinigungsgebühren für die Sommer- und Winterreinigungerhoben werden müssten.

Ortsteile zahlen künftigauch


Die geänderte Rechtsprechung mache es auch erforderlich, dass erstmaligalleOrts- und Stadtteile Wolfsburgs in die Gebührenpflicht bei derStraßenreinigung einbezogen werden. Zwar habebislang eine Reinigungsleistung im gesamten Stadtgebiet statt gefunden, jedoch seiendie Anlieger in den Stadt- und Ortsteilen nur teilweise gebührenpflichtig gewesen. Die Reinigungsleistung in einigen Ortsteilen, insbesondere die Winterreinigung auf den ÖPNV-Strecken, aber auch die verkehrsmäßige Reinigung der Hauptdurchgangsstraßen, wurde bisher dem öffentlichen Interesse zugeordnet gewesen und erfolgten damit auf Kosten der Stadt.

Die Gesetzesänderung sowie die neue Rechtsprechung stünden künftig aber der Einordnung dieser Reinigungsleistungen in den Ortsteilen in das öffentliche Interesse entgegen. Entsprechend seien auch die Reinigungsleistungen in den Ortsteilen künftig gebührenpflichtig und somit von den Anliegern zu tragen. Bei der Kostenbelastung soll allerdings die unterschiedlichen Voraussetzungen sowie Verkehrsbelastungen und -bedürfnisse zwischen den Stadt- und Ortsteilen berücksichtigt werden, kündigte die Verwaltung an.








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