Wolfsburg. Wie die Stadt informiert ist bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule das Originalhalbjahreszeugnis der 4. Klasse vorzulegen. Dieses verbleibt bis zur schriftlichen Aufnahmebestätigung bei der Schule. Weiterhin werden die Erziehungsberechtigten gebeten, die Geburtsurkunde ihres Kindes mitzubringen.
Folgende Termine sind für die Anmeldungen an den 5. Klassen der öffentlichen, weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/19 festgesetzt:
- Integrierte Gesamtschulen und die Oberschule: Montag, 23. April bis Mittwoch, 25. April
- Alle Gymnasien: Mittwoch, 2. Mai bis Freitag, 4. Mai
- Alle Haupt- und Realschulen: Montag, 7. Mai bis Mittwoch, 9. Mai
- Nachmeldetermine für alle Schulformen Dienstag, 15. Mai bis Mittwoch, 16. Mai
Nähere Informationen zu den einzelnen Anmeldeterminen sind über die jeweilige Schulhomepage oder das Sekretariat der Schule zu erhalten.
Für die Wolfsburger Schulen gelten keine Schulbezirke. Das heißt, es besteht freie Schulwahl. Allerdings sind Kapazitätsgrenzen zu beachten. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Sollten Kinder von ihrer Wunschschule eine Ablehnung erhalten, können sie im Rahmen der Nachmeldetermine die Anmeldung an einer anderen Schule der gewünschten Schulform vornehmen. Die Stadt Wolfsburg stellt stadtweit ausreichende Kapazitäten je Schulform zur Verfügung.
mehr News aus Wolfsburg