Assefonds: Gemeinsinn und Engagement der Bürger fördern

von Thorsten Raedlein




Landkreis. Die erste Million aus dem Assefonds für das Jahr 2014 ist an den Landkreis Wolfenbüttel überwiesen worden. Da das Gesetzgebungsverfahren für die die eigentliche Zukunftsfonds-Asse-Stiftung noch läuft, hat der Landkreis bis zur Gründung einer Landesstiftung übergangsweise die „Zukunftsfonds Asse gGmbH“ ins Leben gerufen (WolfenbüttelHeute.de berichtete). 

Diese verwaltet die Fördermittel, die von der gemeinnützigen GmbH – aus rechtlichen und steuerlichen Aspekten ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürfen. Mit der künftigen Stiftung ist auch die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen möglich.

Mit ihren Geschäftsführern Heiko Beddig und Sven Volkers hat die Zukunftsfonds Asse gGmbH inzwischen eine Förderrichtlinie entwickelt, die vom zuständigen 15-köpfigen Kuratorium genehmigt und von der Finanzverwaltung überprüft wurde. Ebenso wurden ein Antragsformular sowie Hinweise zur Antragstellung erarbeitet.

Wer kann Anträge stellen? Welche Projekte haben eine Chance auf Förderung und welche Voraussetzungen sind bei der Antragstellung zu erfüllen? Antworten auf diese und andere Fragen wollen die Beteiligten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 5. Mai, ab 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Remlingen geben. In dieser Veranstaltung sollen die Richtlinie und das Antragsformular vorgestellt sowie im Anschluss gegen 18 Uhr Ideen für mögliche Projekte erarbeitet werden.

[image=5e1767ef785549ede64d3a27]Im Rahmen eines Pressegesprächs stellten Kuratoriumsvorsitzende Landrätin Christiana Steinbrügge und ihre Stellvertreterin, Samtgemeindebürgermeisterin Elm-Asse, Regina Bollmeier, die Zukunftsfonds Asse gGmbH vor. Der Fonds will den Gemeinsinn und das Engagement der Bürger in den in der Region um die Schachtanlage Asse II liegenden Gemeinden sowie die Wissenschaft und Forschung in der Region fördern und stärken. Eine Förderung der Allgemeinheit soll insbesondere erfolgen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes und Heimatgedankens, der Kunst und Kultur, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports. "Wir haben dies bewusst so breit gefasst, um möglichst viele Projekte anzusprechen", so die Landrätin.

Projektträger oder Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützig anerkannte Vereine und Stiftungen sowie sonstige steuerbegünstigte Organisationen sein. Die Förderanträge sollen grundsätzlich die Qualität, die Nachhaltigkeit sowie die regionalen Bezüge der Maßnahmen aufzeigen und dokumentieren, in welcher Weise sie den Zwecken der Gesellschaft entsprechen. Nicht gefördert werden können Projekte, die in den Pflichtaufgabenbereich einer staatlichen, staatlich finanzierten oder kommunalen Institution fallen, kommerzielle Veranstaltungen und Aktivitäten des Fundraising oder der Mittelakquisition für andere Zwecke.

Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei sich das Kuratorium viermal im Jahr treffen wird. Stichtage sind künftig der 31. Juli, 15. Oktober, 15. Dezember und 30. April. Die Gesellschaft wird Projekte mit einem Umsetzungszeitraum bis zum 30. September 2017 fördern. Projekte mit einem längeren Umsetzungszeitraum sollten über die Zukunftsfonds Asse Stiftung beantragt werden, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 tätig werden wird und dann pro Jahr mit drei Millionen Euro "gefüttert" wird. Ziel ist es, die Stiftung bis zur endgültigen Stilllegung des Asse-Schachts zu betreiben – über diesen Zeitraum, so hoffen die Verantwortlichen, soll auch der Bund Geld beisteuern.

Kontaktdaten







Zukunftsfonds Asse gGmbH
c/o Landkreis Wolfenbüttel Bahnhofstraße 11 in 38300 Wolfenbüttel Telefon 05331 84-336
Fax 05331 84-470
E-Mail: zukunftsfonds-asse@Ik-wf.de





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