Wolfsburg. Im Rat der Stadt Wolfsburg wurde im September der Entwurf des Bebauungsplans "Sülpke B, 5. Änderung" beschlossen. Dieser liegt samt Begründung vom 15. Oktober bis einschließlich 15. November im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung der Stadt, Porschestraße 49, Rathaus B, dritte Etage zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Das teilt die Stadt Wolfsburg mit.
Die Planung und die Begründung sind auch online unter www.wolfsburg.de/bebauungsplaene einsehbar. Zielsetzung der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte am Standort Siebsberg im Ortsteil Ehmen zu schaffen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg vorgebracht werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht unter der genannten Internetadresse. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Einsicht in die Unterlagen ist montags bis donnerstags 7 bis 19 Uhr und freitags von 7 bis 13 Uhr möglich. Auskünfte zum Entwurf des Bebauungsplanes sind während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus B, dritte Etage, Zimmer B 313 möglich. Die Einsichtsmöglichkeit in den Planentwurf und die Begründung besteht ebenfalls in der Verwaltungsstelle Ehmen zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungsstelle. Auskünfte zu dem Bauleitplan können jedoch nur direkt im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung erteilt werden.
Die vollständige Bekanntmachung ist im aktuellen Amtsblatt und online unter www.wolfsburg.de/amtsblatt veröffentlicht.
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