Betrunkene Autofahrerin legt sich mit Polizei an

Ein Polizist wurde verletzt, als er der Frau Handfesseln anlegen wollte.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg. Eine 32 Jahre alte Wolfsburgerin war am Samstagabend, gegen 21 Uhr, mit ihrem Auto auf der Braunschweiger Straße unterwegs, obwohl sie alkoholisiert war, keinen Führerschein hat und das Fahrzeug nicht versichert ist. Dies teilte die Polizei mit.



Ein Zeuge teilte über Notruf der Polizei mit, dass er auf der A39 in Richtung Wolfsburg unterwegs sei und vor ihm ein Fahrzeug in starken Schlangenlinien fahren würde. Noch während des Telefonates fuhr der Wagen auf ein Tankstellengelände. Die eintreffenden Polizeibeamten fanden das Auto an einer Zapfsäule vor und kontrollierten die Fahrerin. Nach Aufforderung der Beamten, den Führerschein auszuhändigen, gab die 32-Jährige an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Bei der Fahrerin war deutlich Atemalkohol erkennbar, so dass ihr ein freiwilliger Alcotest angeboten wurde. Der Test ergab einen Wert von 1,58 Promille, woraufhin die Polizeibeamten eine Blutprobe anordneten.

Widerstand gegen die Polizei


Nachdem der 32-Jährigen durch die Beamten eröffnet wurde, dass sie nun ins Klinikum Wolfsburg fahren müssten, um eine Blutprobe zu entnehmen, wurde die Frau zunächst verbal aggressiv. Aufgrund ihres weiterhin zunehmend aggressiven und unkooperativen Verhaltens sollten ihr Handfesseln angelegt werden. Gegen dieses Vorhaben wehrte sich die Wolfsburgerin massiv und trat einen Polizeibeamten. Dieser wurde dabei nicht verletzt. Die Wolfsburgerin äußerte nun, schwanger zu sein, blieb jedoch weiterhin aggressiv und weigerte sich, in den Streifenwagen einzusteigen. Der 32-Jährigen konnten im weiteren Verlauf mit größter Vorsicht aber konsequent die Handschellen angelegt werden.

Auch im Klinikum verhielt sich die Wolfsburgerin weiterhin aggressiv und weigerte sich, den Anweisungen Folge zu leisten. Im Anschluss an die Blutentnahme wurde die 32-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der genutzte Wagen keinen gültigen Versicherungsschutz hatte. Gegen die Wolfsburgerin wurden Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.


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