Coronavirus hat Vorrang: Schuleingangsuntersuchungen keine Voraussetzung für Einschulung

Man gehe allerdings davon aus, dass ein Großteil der 2020 einzuschulenden Kinder bereits untersucht worden sei.

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(Symbolbild) | Foto: pixabay

Wolfsburg. Schuleingangsuntersuchungen sind für das im kommenden August startende Schuljahr 2020/2021 keine Voraussetzung für die Einschulung. Das haben das Niedersächsische Kultusministerium und die Niedersächsische Landesschulbehörde klargestellt. Die Entscheidung über eine Schulfähigkeit obliegt den Schulleitungen und betrifft auch Entscheidungen zu sogenannten "Kann-Kindern". Dies gibt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung bekannt.


Die Schuleingangsuntersuchungen finden immer im Vorschuljahr statt und haben bereits 2019 begonnen. Es könne davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der 2020 einzuschulenden Kinder bereits untersucht worden sind. Derzeit arbeiten die Gesundheitsämter im aktuellen Corona-Infektionsgeschehen mit Hochdruck daran, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Da alle Kräfte auf diese Aufgabe zu konzentrieren sind, muss in einigen Fällen die Schuleingangsuntersuchung dahinter zurückstehen.


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