Wolfsburg. Nachdem der Betrieb der Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Schulen durch einen Erlass des Landes untersagt wurde, lief die Notbetreuung in Wolfsburg vergangene Woche an. Das Angebot dient vorrangig der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur. Auch in den Osterferien soll die Notbetreuung weitergehen. Dies berichtet die Stadt Wolfsburg.
Wie geht es in den Schulferien weiter?
Die Notbetreuung für Grundschülerinnen und -schüler, deren Eltern oder Sorgeberechtigten in der kritischen Infrastruktur tätig sind, wird auch in dem Zeitraum der Osterferien fortgeführt. Derzeit erhebt der Geschäftsbereich Schule den Bedarf an Betreuungsplätzen. Darüber hinaus erfolgt eine Abfrage der Schulen, die eine Ferienbetreuung im Vormittagsbereich mit ihren Lehrkräften anbieten. Die Abteilung Jugendförderung des Geschäftsbereichs Jugend entwickelt parallel mit Kooperationspartnern ein entsprechendes Programm, um die Betreuung sicherzustellen.
Was passiert mit bereits geleisteten Elternbeiträgen für Verpflegung und Krippe?
Eltern, deren Kinder nicht in einer Notgruppe betreut werden, bekommen nach Abschluss der Schließung das anteilige Betreuungsentgelt sowie das anteilige Essengeld zeitnah erstattet. Stadträtin Iris Bothe erläutert: "Für den Monat April werden die Elternbeiträge nicht erhoben, damit wird die anteilige Betreuung im März und mögliche anteilige Betreuung im April unbürokratisch verrechnet."
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