Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg ist bereits seit 2015 im Bundesprogramm "Demokratie leben!" engagiert, das sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit richtet. Auch im aktuellen Förderjahr 2019 können aus dem Aktions- und Initiativfonds wieder Miniprojekte (Projekte bis 1.000 Euro) sowie Großprojekte (Projekte ab 1.001 Euro) beantragt werden. Das teilt die Stadt Wolfsburg mit.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) gefördert. Für die Koordinierung und Steuerung sowie die Entwicklung und Umsetzung von Projekten erhält die Stadt Wolfsburg eine jährliche Förderung von 110.000 Euro. Die lokale Koordinierung- und Fachstelle ist in der Dialogstelle im Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg angesiedelt.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die das demokratische Zusammenleben, die Demokratie und Beteiligungsprozesse oder die Stärkung von Migrantenselbstorganisationen fördern. Hauptzielgruppe des Bundesprogramms sind Kinder und Jugendliche. Es können aber auch Projekte für alle Altersgruppen, Eltern und Multiplikatoren – wie etwa Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und weitere Engagierte – beantragt werden, die mit der Hauptzielgruppe arbeiten.
AuchSchulkassen können sich bewerben
Für Miniprojekte können sich nichtstaatliche Vereine, Verbände und Initiativen sowie weitere Interessierte wie Bürgerbündnisse oder Schulkassen bewerben. Die Projektvorschläge können direkt bei der Koordinierung- und Fachstelle eingereicht werden. Die Bewilligung von Großprojekten erfolgt durch den Begleitausschuss, der aus Akteuren der Zivilgesellschaft sowie Vertretern der Verwaltung zusammengesetzt ist. Bewerben können sich nichtstaatliche Vereine und Verbände.
Die jeweiligen Fristen zur Einreichung der Projekte sind online unter wolfsburg.de/dialogstelle einsehbar. Hier können auch wichtige Formulare, darunter der Projektantrag sowie der Sachbericht, abgerufen werden. Bei Fragen steht die Dialogstelle Extremismusprävention unter Telefon (05361) 28-1628 zur Verfügung.