Deutsche See: Klage gegen VW abgewiesen


Symbolfoto: Magdalena Sydow
Symbolfoto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Braunschweig. Das Landgerichts Braunschweig hat heute die Klage der Deutschen See GmbH auf Rückzahlung von Leasingraten sowie Wartungskosten in Höhe von etwa 12,5 Millionen Euro abgewiesen Es habe nicht feststellen können, dass VW den Fischkonzern bei den Vertragsverhandlungen rechtlich relevant getäuscht habe.


Der Klägerin stehe daher kein Recht zu, die zwischen ihr und der VW Leasing GmbH geschlossenen Leasingverträge anzufechten. Die Deutsche See GmbH hat in dem Zeitraum 2010 bis 2015 mit der Volkswagen Leasing GmbH 471 Leasingverträge geschlossen. Fast die Hälfte der geleasten Fahrzeuge waren mit einem Dieselmotor Typ EA 189 ausgestattet. Dieser Motor wird von einer Software gesteuert, welche die Stickstoff-Emissionswerte auf dem technischen Prüfstand optimiert.

Die Deutsche See GmbH hat zur Begründung ihrer Klage ausgeführt, die VW habe im Rahmen der Vertragsverhandlungen im Jahr 2010 aktiv zu verstehen gegeben, die zu leasenden Fahrzeuge würden die in den USA geltenden strengeren Grenzwerte, zumindest aber die Grenzwerte nach EU 5 auf dem Prüfstand und im normalen Straßenverkehr nicht überschreiten.

Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich weder aus der Darstellung der Vertragsverhandlungen noch aus der vorgelegten geschäftlichen Korrespondenz, dass VW entsprechende Erklärungen abgegeben habe. In diesem Zusammenhang sei insbesondere zu berücksichtigen, dass der Autohersteller nach den geltenden Vorschriften weder verpflichtet sei, die US-amerikanischen Vorgaben noch die hiesigen Grenzwerte außerhalb des Prüfstandes einzuhalten.

Es habe nach Ansicht des Gerichts für die VW AG kein Grund bestanden, die Klägerin darüber aufzuklären, dass ein Teil der Fahrzeuge über die streitgegenständliche Software verfügen würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.


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