Die Fahrradcops sorgen in Wolfsburg für Ordnung

In der Woche der Verkehrssicherheit schickt die Polizei Wolfsburg die Fahrradcops auf Streife. Denen ginge einige Übeltäter ins Netz.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfsburg. Im Rahmen der diesjährigen Woche der Verkehrssicherheit führten auch die Fahrradcops der Polizei Wolfsburg eine Kontrollwoche durch. In der Zeit von Montagvormittag 8 Uhr bis Donnerstagnachmittag 16 Uhr waren täglich bis zu fünf Beamte auf ihren dienstlichen Fahrrädern in der Wolfsburger Innenstadt unterwegs.



Dabei sei es den Polizeikommissaren um die Themen Ablenkung, aber auch Überwachung der vorgegebenen Fahrtrichtungen, Fahren in verkehrsberuhigten Bereichen, allgemeine Regeln der Straßenverkehrsordnung und verkehrstechnische Ausstattung von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Scootern.

Insgesamt stellten die Cops folgende Verstöße fest:



- Zwei Radfahrer und zwei Autofahrer benutzten während der Fahrt das Handy, fünf Radfahrer fuhren unter Benutzung von Kopfhörern,

Braunschweiger Straße / Am Rotheberg

- 17 Fahrer missachteten das vorgegebene Fahrtrichtungen und fuhren geradeaus zum Theater oder in Richtung Detmerode, Röntgenstraße weiter.

Insgesamt verstießen 50 Radfahrer und 19 Fahrer von E-Scootern an folgenden Verkehrsorten gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung:

1. Braunschweiger Straße / Einmündung Theater / Am Rotheberg
2. Heßlinger Straße
3. Berliner Ring i.H. Esso Tankstelle
4. Stadtgebiet Wolfsburg

- In der Fußgängerzone Porschestraße hielten sich 8 Radfahrer und 2 EScooterfahrer nicht an das Fahrverbotes für Radfahrende

- Vier Radfahrer überfuhren Ampeln, die für ihre Fahrtrichtung Rotlicht zeigten.

- Drei Fahrer von E-Scootern würden demnächst Post von der Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommen, da sie ihr Elektrokleinstfahrzeug nicht Pflichtversichert hatten

- 17 Autofahrer seien nicht angeschnallt und würden in der Folge schriftlich verwarnt werden.

- In einem Fall beschlagnahmten die Fahrradcops ein Pedelec, da der Besitzer es so manipuliert hatte, dass es schneller als erlaubt war. Damit sei das Fahrzeug Zulassungs- und möglicherweise sogar Führerscheinpflichtig gewesen. Hier müsse ein Gutachter entscheiden, wie das manipulierte Gefährt zukünftig einzuordnen sei.

"Fahrradwege sind kein rechtsfreier Raum


Polizeikommissar Jan Höltje, Einsatzleiter und Themenverantwortlicher der Polizei Wolfsburg: "Der Bereich der Radfahrenden (Fahrräder, Pedelecs, E-Scooter) ist kein rechtsfreier Raum. Auch und insbesondere diese Verkehrsteilnehmer müssen sich zu ihrem eigenen Schutz an Verkehrsvorschriften halten. Diese Gruppe der Verkehrsteilnehmer gehört, wie auch die Fußgänger, zu den schwächsten im Straßenverkehr. Daher empfiehlt die Polizei unter anderem immer wieder das Tragen eines Fahrradhelms. Gegenseitige Vorsicht und Rücksicht funktioniert nur dann, wenn sich alle daran halten. Das gilt auch für das Bewusstsein, als Nutzer eines E-Bikes oder E-Scooter, dass ich schneller als bislang gewohnt im Straßenverkehr unterwegs bin und mich andere Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel Autofahrer nicht oder noch nicht wahrgenommen haben."


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