Wolfsburg. Der Rat der Stadt Wolfsburg hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 mit großer Mehrheit beschlossen. Der städtische Ergebnishaushalt für die beiden Jahre geht von geplanten Gesamtaufwendungen in 2025 von 679,63 und in 2026 von 683,22 Millionen Euro aus. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Gesamterträge von 541,27 in 2025 und von 550,76 Millionen Euro in 2026. Das berichtet die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung.
Die Ausgaben im Investitionsprogramm belaufen sich auf insgesamt 107,82 Millionen Euro für 2025 und 102,70 Millionen Euro für 2026. Der Glasfaserausbau mit dem Projekt Graue Flecken mit rund 25 Millionen Euro in 2025 und 15 Millionen Euro in 2026 sowie die Einlage in die Stadtwerke Holding von 10 Millionen Euro in 2025 sind darin nicht enthalten.
"Investitionen sind entscheidend"
„Der Doppelhaushalt wurde mit großer Mehrheit beschlossen – ein wichtiger Schritt für unsere Stadt! Dies verschafft uns Planungssicherheit für essenzielle Investitionen und beweist, dass unser Haushaltsentwurf sowohl finanzielle Stabilität als auch notwendige Projekte in Einklang bringt. Investitionen sind entscheidend für die Zukunft unserer Stadt“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann.
„Vor uns liegen bedeutende Vorhaben, die wir mit der nötigen Weitsicht umsetzen werden. Natürlich stehen wir finanziell vor Herausforderungen, insbesondere durch externe Faktoren wie steigende Ausgaben im Jugend- und Sozialbereich sowie unzureichend gegenfinanzierte Aufgaben von Land und Bund. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Chancen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen“, so der OB weiter.
"Stehen nicht alleine da"
Stadtrat Andreas Bauer, Dezernent für Finanzen, Bürgerdienste, Gesundheit, Brand- und Katastrophenschutz und Sport ergänzt: „Mit dem Doppelhaushalt haben wir einerseits die Planungssicherheit für zwei Jahre. Zudem schaffen wir hiermit freie Ressourcen, um verstärkt in die Erarbeitung von Instrumenten einzusteigen, die wir zu einer bestmöglichen Steuerung in dieser Gemengelage benötigen. Mit den finanziellen Gegebenheiten stehen wir in Wolfsburg nicht alleine da. Bund und Land übertragen immer mehr Aufgaben an die Kommunen beziehungsweise weiten diese aus. Gleichzeitig erfolgt monetär kein Ausgleich. Diese Rahmenbedingungen stellen eine Vielzahl der Kommunen vor Herausforderungen. In Niedersachsen gehören ausgeglichene kommunale Haushalte zur absoluten Seltenheit. Daher ist es notwendig, dass Bund und Land hier nachbessern, aber wir uns auch kritisch mit unseren bestehenden Aufgaben auseinandersetzen. Hierzu haben wir bereits mit dem Aufgabenkritischen Modernisierungsprozess die entsprechenden Weichen gestellt.“
Die höchsten Investitionen werden in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit mit 40,6 Millionen Euro (30,4 Millionen Euro in 2026), Teilhabe und Bildung mit 31,6 Millionen Euro (33,4 Millionen Euro) sowie Klima, Bauen und Wohnen mit 7,1 Millionen Euro (9,7 Millionen Euro) getätigt. Weitere Investitionen fließen in die Bereiche Wirtschaft und Mobilität mit 6,9 Millionen Euro (9,3 Millionen Euro), Ehrenamt und Sport mit 7,2 Millionen Euro (8,1 Millionen Euro) sowie Smart City und Innenstadt mit ebenfalls 31,6 Millionen Euro (18,5 Millionen Euro).
Die wichtigsten Projekte
Als Einzelprojekte sind – neben dem Trägeranteil für das Klinikum Wolfsburg in Höhe von 10,3 Millionen Euro (13,9 Millionen Euro in 2026) – der Neubau der Hauptwache der Berufsfeuerwehr mit 28,2 Millionen Euro (15,1 Millionen Euro), der Neubau des Hauptgebäudes am Ratsgymnasium mit 7,0 Millionen Euro (10,4 Millionen Euro) sowie der Neubau der Primarstufe an der Leonardo da Vinci Gesamtschule mit 4,8 Millionen Euro (5,0 Millionen Euro) hervorzuheben. Ebenso sind die Flächenankäufe mit 2,9 Millionen Euro (4,3 Millionen Euro), die Straßenausbaumaßnahmen mit 3,5 Millionen Euro (2,5 Millionen Euro) zu benennen.
Insgesamt geht die Stadt Wolfsburg von Fehlbeträgen von 138,35 Millionen Euro für 2025 und 132,47 Millionen Euro für 2026 aus. Der Umgang mit den Fehlbeträgen ist durch die Vorgabe des Landes Niedersachsen für beide Jahre unterschiedlich. Während der Fehlbetrag 2025 gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz noch in eine Sonderposition zur Bewältigung der Folgen aufgrund des Krieges in der Ukraine beziehungsweise epidemischer Lagen für die kommunale Haushaltswirtschaft in die städtische Bilanz gebucht werden muss, wird der Fehlbetrag 2026 mit der noch bestehenden Überschussrücklage verrechnet.