"Eingeschränkter Kita-Betrieb": Stadt setzt Vorgaben des Landes um

Die Stadt Wolfsburg will in den nächsten Wochen einen Elternbrief versenden, in dem die neuen Regelungen und Vorgehensweisen stehen sollen.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfsburg. Das Land Niedersachsen hat die örtlichen Träger der Jugendhilfe in einem Anschreiben am vergangenen Dienstag, 9. Juni informiert, dass aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens der nächste Schritt des Wiedereinstiegs zum 22. Juni vorgesehen wird: Weg von der Notbetreuung hin zu einem ‚eingeschränkten Betrieb‘ der Kindertagesstätten. Dieser eingeschränkte Betrieb wird im Rahmen des Infektionsschutzes erfolgen. In allen Kindertagesstätten soll allen Kindern, die einen Betreuungsplatz in der Einrichtung haben, auch ein Betreuungsangebot gemacht werden. Neuaufnahmen von Kindern könnten bei freien Kapazitäten erfolgen. Der Betreuungsumfang könne unter Berücksichtigung des Hygieneschutzes, der räumlichen, personellen sowie auch organisatorischen Kapazitäten formuliert werden. Für Wolfsburg bedeute dies, dass derzeit im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertagesstätten die Vorgaben, die zum 22. Juni in Kraft treten, besprochen werden und eine Vorgehensweise erarbeitet wird. Hier wird in der nächsten Woche ein neuer Elternbrief an die Eltern versendet. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.


Im Rahmen der Erarbeitung solle es das Ziel sein, Angebote für alle Kinder zu schaffen. Dadurch würden die Kindertageseinrichtungen vor großen Herausforderungen stehen, um Raum, personelle Kapazität und Hygieneschutz zu vereinbaren. Daher würden aller Voraussicht nach nicht vollumfängliche Betreuungsformate in jeder Einrichtung zur Verfügung stehen können. Offene pädagogische Konzepte könnten derzeit nicht angeboten werden, da nach wie vor die Betreuung in festen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen stattfinden müsse.

Viele Familien seien in den letzten Wochen an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit gekommen, weil der Betrieb der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2 untersagt ist. Kinder hätten in der Folge nur teilweise im Rahmen der Notbetreuung gefördert werden können. Aber auch die Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen hätten unter diesen Bedingungen große Anstrengungen unternommen, Kontakte zu den Kindern zu halten, Eltern zu beraten, Hygienebestimmungen umzusetzen und von Woche zu Woche sich auf neue Situationen einzustellen.

Stadträtin Iris Bothe: "Dieser Schritt ist der richtige Weg, im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch im Hinblick auf die Förderung und Unterstützung von Kindern in ihrem sozialen Umfeld. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam mit den Trägern der Wolfsburger Kindertagesstätten und vor allem den Leitungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen diese Herausforderung meistern können. Für die Mühen in der zurückliegenden Zeit möchte ich mich bei allen – Trägern, Kindertageseinrichtungen und Kindern und Eltern – herzlich bedanken."

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