Wolfsburg. Aufgrund der aktuellen Situation zu COVID-19 haben sich die Anmeldungen für die ersten Klassen für das Schuljahr 2021/22 geändert. Schulpflichtig werden im nächsten Jahr alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2015 geboren wurden.
Die Anmeldung für alle Kinder, die im Sommer 2021 schulpflichtig werden, muss in Wolfsburg zwischen dem 4. und 22. Mai erfolgen. Die Schulen legen in diesem Zeitfenster ihre Anmeldetage fest. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.
Die Eltern werden gebeten auf der Homepage der Wunschschule nach den Terminen zu gucken oder telefonisch oder per Mail mit den Schulen Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, wie die jeweilige Schule das Verfahren gestalte.
Die erforderlichen Formulare würden den Eltern und Sorgeberechtigten bereits vorliegen. Mit einem Informationsbrief inklusive Anmeldebogen zum Anmeldeverfahren sei bereits im Januar die Benachrichtigung der Sorgeberechtigten erfolgt. Den Anmeldebogen müssten Eltern und Sorgeberechtigte ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben an Ihre Wunschschule (bei alleinigem Sorgerecht bitte einen Nachweis beifügen) senden. Die im Anschreiben erwähnten Unterlagen seien gegebenenfalls in Kopie beizulegen. Die Originalunterlagen würden von der jeweiligen Schule zu einem späteren Zeitpunkt angefordert werden.
An einzelnen Schulen könne es zu Losverfahren kommen, soweit mehr Kinder angemeldet werden, als Schulplätze zur Verfügung stehen. Bei einer Absage bestehe die Möglichkeit sich an einer anderen Schule anzumelden. Fragen zum Anmeldeverfahren könnten an die Stadt Wolfsburg unter der 05361/28-1696 oder per Mail an einschulung@stadt.wolfsburg.de gestellt werden. Das Anmeldeverfahren der Neuen Schule Wolfsburg finde im Frühjahr 2021 statt. Die Freie Waldorfschule sei telefonisch zu erreichen.
mehr News aus Wolfsburg