Führungskräfte in der Verwaltung: Nur ein Drittel wohnt in der Stadt

Mehr als die Hälfte der Stadt-Mitarbeiter hat ihren Wohnsitz in Wolfsburg. Stellen zu besetzen, ist eine große Herausforderung.

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Das Rathaus von Wolfsburg.
Das Rathaus von Wolfsburg. | Foto: Axel Otto

Wolfsburg. Wie stark identifizieren sich die Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Wolfsburg? Das sollte aus einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Stadtrat hervorgehen – und zwar konkret anhand des Wohnortes der Verwaltungsmitarbeiter. Wer für die Stadt arbeitet, in der er auch wohnt, dürfte extra motiviert sein – so in etwa lautet die Logik dahinter.



Nun stellt sich heraus: Von den 3.340 Mitarbeitern der Kernverwaltung haben 1.715 ihren Erstwohnsitz in Wolfsburg – etwas mehr als die Hälfte also. Viele Mitarbeiter würden aber in den unmittelbar an Wolfsburg angrenzenden Landkreisen und Gemeinden wohnen, die eng in das wirtschaftliche und soziale Umfeld der Stadt eingebunden sind.

Regionale Verbundenheit erhöht die Motivation


Angefragt hatte die Fraktion Grüne/FDP/Volt. Diese hatte angeführt: Die regionale Verbundenheit der Mitarbeiter zur Stadt Wolfsburg spiele eine zentrale Rolle für Motivation, Identifikation und langfristige Personalbindung. Gerade im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sei es für die Stadt als Arbeitgeber von Bedeutung, die eigene Wohnsitzstruktur zu kennen und zu bewerten. Die Fraktion hatte gefragt, wie viele Mitarbeiter der Verwaltung in Wolfsburg ihren Erstwohnsitz haben und wie viele Mitarbeiter mit Personalverantwortung, ihren Erstwohnsitz in Wolfsburg haben.

Führungskräfte wohnen eher außerhalb


Bei der Gruppe der Führungskräfte ist der Prozentsatz derer, die im Wolfsburger Stadtgebiet wohnen, deutlich geringer: Von den 324 Mitarbeitern mit Führungsverantwortung haben 116 Personen ihren Erstwohnsitz in Wolfsburg. Zur Einordnung hatte die Verwaltung eine Wertigkeit ab E12 für Beschäftigte beziehungsweise A12 für Beamte zugrunde gelegt. Von diesen Mitarbeitern wohnt also ein gutes Drittel in der Stadt Wolfsburg.

Auch die Verwaltung bestätigte in ihrer Antwort, dass die starke und regionale Verwurzelung der Beschäftigten in Wolfsburg sich positiv auf die Einsatzbereitschaft und das Zugehörigkeitsgefühl zum Arbeitgeber auswirken könne. Viele Beschäftigte engagieren sich demnach nicht nur beruflich, sondern auch privat in Wolfsburg – etwa durch Vereinsarbeit, die Nutzung kultureller Angebote oder das Leben mit ihren Familien vor Ort oder im direkten Umland.

Gleichwohl – betont die Verwaltung – sei der Erstwohnsitz ein statistisches Merkmal, das nur eingeschränkt etwas über Motivation, Identifikation oder Leistungsbereitschaft aussage. Schließlich habe die Stadt regional starke Anknüpfungspunkte – etwa zu den Landkreisen Helmstedt und Wolfsburg. "Die hohe Bindung und Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeitenden ist daher nicht zwangsläufig am Erstwohnsitz festzumachen", heißt es in der Antwort.

Offene Stellen zu besetzen, ist eine Herausforderung


Gleichzeitig gelte für Auswahlverfahren und Stellenbesetzungen der Grundsatz der Bestenauslese: Entscheidend seien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Der Wohnort dürfe und werde dabei nicht als Kriterium herangezogen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sei es bereits eine Herausforderung, offene Stellen qualifiziert nachzubesetzen – eine Beschränkung auf Bewerber mit Wohnsitz in Wolfsburg wäre weder rechtlich zulässig noch praktisch verantwortbar.

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