Wolfsburg. Kürzlich berichtete die Stadt Wolfsburg über Regelungen des Leinenzwangs in Wäldern und Gehölzen, die teilweise am 1. Dezember beginnen, teilweise aber auch ganzjährig gelten. Hierzu macht die Stadt nun eine Ergänzung.
Das Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg weist darauf hin, dass die ganzjährig Leinenpflicht für Hunde nicht nur im Wendschotter Drömling, sondern auch im Vorsfelder Drömling Gültigkeit hat, heißt es in einer Pressemitteilung.
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