Wolfsburg. Für Hunde ist die Registrierung in einem Haustierregister seit einiger Zeit in Niedersachsen Pflicht. In Zukunft soll dies auch für Katzen gelten. In der Sitzung am Mittwoch stimmten die Ratsmitglieder einstimmig einer entsprechenden Änderung der Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen einstimmig zu.
Gemäß der Verordnung haben Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass diese sogenannten „Freigänger“ sich unkontrolliert vermehren und Krankheiten verbreiten.
Die Änderung begründet die Verwaltung in ihrer Vorlage damit, dass bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreicht. Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip seiwertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen, die Kennzeichnung und die Registrierung, ermöglichen eine Identifizierung des Tieres. Deshalb habe man sich entschlossen, die Registrierungspflicht in einer Haustier-Datenbank mit in die Verordnung aufzunehmen.
mehr News aus Wolfsburg