Wolfsburg. Im Falle des im April während eines Ausflugs mit der Kindergartengruppe ertrunkenen Kleinkinds in Wolfsburg hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die vier Betreuerinnen im Alter zwischen 37 und 57 Jahren vor dem Amtsgericht Wolfsburg erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, handele es sich bei den Angeklagten um zwei Erzieherinnen, eine Sozialassistentin und eine Praktikantin. Sie alle seien am 17. April als Aufsichtspersonen für die Krippengruppe eingesetzt gewesen.
Die Gruppe habe an diesem Tag aus zwölf Kindern im Alter von einem bis drei Jahren bestanden. Zusammen seien sie von der Kindertagesstätte zu einem nahegelegenen Spielplatz an der Spiebuschstraße gegangen. Nach Einschätzung eines Sachverständigen sei dieser Spielplatz für Kinder im Alter ab zirka fünf bis sechs Jahren vorgesehen und nach Informationen der Stadt Wolfsburg sei er für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren angelegt worden.
Kind wurde erst nach 30 Minuten im Wasser entdeckt
Die vier Frauen hätten dort während der Nutzung der Spielgeräte nicht bemerkt, dass sich der 16 Monate alte Junge in Richtung des zirka 30 Meter entfernten Regenrückhaltebeckens, mit einer maximalen Tiefe von 30 Zentimetern, aufmachte. Im Bereich des Regenrückhaltebeckens kam das Kind zu Fall und stürzte in das Wasser. Erst nach etwa 30 Minuten hätten die Frauen das im Wasser liegende Kind bemerkt und leiteten unverzüglich Rettungsmaßnahmen ein. Der hinzugezogene Notarzt führte Reanimationsmaßnahmen durch. Im Anschluss wurde das Kind in das Klinikum Wolfsburg gebracht, wo es am 29. April aufgrund von irreparablen Hirnschäden durch Ertrinken verstarb.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wolfsburg findet am 4. Februar statt.
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