Wolfsburg. Im April vergangenen Jahres ist ein Kita-Kind bei einem Ausflug mit der Kindergartengruppe zu einem nahegelegenen Spielplatz an der Spiebuschstraße in Wolfsburg in einem Regenrückhaltebecken ertrunken (regionalHeute.de berichtete). Drei der vier angeklagten Betreuerinnen wurden daraufhin im Februar schuldig gesprochen. Sie wurden zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt (regionalHeute.de berichtete). Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Prozess beginnt noch einmal von neuem, wie Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Wolters, gegenüber regionalHeute.de berichtet.
Demnach habe die Staatsanwaltschaft die Berufung inzwischen begründet und die Akten dem Landgericht Braunschweig zur Durchführung des Berufungsverfahrens zugeleitet. Ein Hauptverhandlungstermin sei noch nicht mitgeteilt worden.
Wie Christian Wolters weiter mitteilt, erachte die Staatsanwaltschaft das gegen die drei Erzieherinnen verhängte Strafmaß nicht für tat- und schuldangemessen. "Aus hiesiger Sicht handelt es sich nicht um ein bloßes Augenblicksversagen eines Einzelnen unter unglücklichen Umständen. Vielmehr haben nach unserer Auffassung mehrere Tatbeteiligte erhebliche Sorgfaltspflichtverstöße im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit begangen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, wie sie durch das Amtsgericht Wolfsburg ausgeurteilt worden ist, auch unter Berücksichtigung von Gerechtigkeitserwägungen nicht geeignet, einen ausreichenden Schuldausgleich herzustellen", erklärt Wolters.
Im Falle einer Verurteilung werde auch die Strafe aufgrund des gesetzlichen Strafrahmens neu festgesetzt. Diese könne bei fahrlässiger Tötung zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren liegen.
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