Kitas und viele Schulen geschlossen: So läuft die Notbetreuung in Wolfsburg

50 Prozent der Kinder können betreut werden. Für Kapazitätsengpässe wurde eine Prioritätenliste erstellt.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg hat am heutigen Donnerstag mit den Trägern der Kindertagesstätten und den GROSSFAMILIENNestern über die angekündigten Regelungen der neuen Corona-Landesverordnung gesprochen und die Kriterien zur Notbetreuung ab dem 11. Januar in Kindertageseinrichtungen abgestimmt. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.


Iris Bothe, Dezernentin für für Jugend, Bildung und Integration: "Wir alle haben uns sicherlich einen positiveren Start in das neue Jahr gewünscht. Die Eltern, Kinder, Erzieher und Lehrkräfte in unserer Stadt leisten seit Monaten Herausragendes in dieser anhaltenden Ausnahmesituation. Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihr Verständnis, Ihre Kompromissbereitschaft und Ihr Entgegenkommen. Wir bemühen uns gemeinsam mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen, Sie im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen."

Regelungen für Kindertageseinrichtungen


Das Land Niedersachsen hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, die Kindertageseinrichtung ab dem 11. Januar in das Szenario C "Notbetreuung" wechseln zu lassen. Die Kindertagespflege, der heilpädagogische Kindergarten und auch der Sprachheilkindergarten bleiben aufgrund der kleinen Gruppen im Regelbetrieb.

In der Notbetreuung können dann 50 Prozent der Kinder einer Gruppe betreut werden. Anspruch auf eine Notbetreuung haben in folgender Reihenfolge:
- Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen, die in betriebsnotwendiger Stellung in einem solchen Betrieb tätig sind
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Kinder mit besonderem pädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf
- Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden
- Härtefälle (z. B. erheblicher Verdienstausfall, drohende Kündigung, Kindeswohlgefährdung)

Es ist zu beachten, dass es bei Kapazitätsengpässen eine Aufnahme gemäß der dargestellten Reihenfolge gibt. Das Szenario C ermöglicht bis Ende Januar 2021 nur eine eingeschränkte Betreuung. Deshalb werden die Elternbeiträge für den Februar 2021 für alle Eltern auf 0,00 Euro festgesetzt.

Notbetreuung an Schulen


Ab dem 11. Januar bis zum Ende des Schulhalbjahres findet der Unterricht im Distanzlernen (Szenario C) beziehungsweise im Wechselmodell (Szenario B) statt. Anspruch auf eine Notbetreuung haben dann Schüler der Schuljahrgänge 1-6, die sich nicht in der Präsenzlerngruppe befinden, wenn
- deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind,
- es sich um Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder mit besonderem pädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf handelt
- es sich um Härtefälle handelt (zum Beispiel erheblicher Verdienstausfall, drohende Kündigung, Kindeswohlgefährdung).

Anmeldung und weitere Informationen zur Notbetreuung


Wenn eine Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung oder der Schule benötigt wird, sind Informationen sowie die Anmeldeformulare und Arbeitgeberbescheinigungen auf der Homepage der Stadt Wolfsburg unter wolfsburg.de/coronavirus#Kitas zu finden oder ab Freitag, 8. Januar, direkt in der jeweiligen Kita. Fragen zur Notbetreuung werden unter Telefon (05361) 28 2836 oder zentral per E-Mail an schullandschaft@stadt.wolfsburg.de beantwortet.


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