Wolfsburg. Zu der Festnahme eines 37 Jahre alten Ladendiebs, ohne festen Wohnsitz, kam es am vergangenen Freitagnachmittag am Wolfsburger Hauptbahnhof. Er hatte zuvor in einem Bekleidungsgeschäft in der Straße An der Vorburg in Wolfsburg Schuhe entwendet und im Anschluss das Sicherheitspersonal mit einem Messer bedroht. Verletzt wurde niemand. Dies teilte die Polizei mit.
Der 37-Jährige war einer Mitarbeiterin aufgefallen, als er sich auffällig im Laden umsah und in der Folge heimlich mehrere Paar Schuhe in eine Tüte steckte. Die 38-jährige Mitarbeiterin informierte umgehend den Sicherheitsdienst. Als das Sicherheitspersonal den Ladendieb wenig später zur Herausgabe des Diebesgutes sowie zur Angabe seiner Personalien aufforderte, reagierte dieser aggressiv und bedrohte die Männer mit einem Schraubendreher und mit einem Messer. Daraufhin flüchtete der Täter in Richtung phaeno. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes folgten dem aggressiven Mann und telefonierten während der gesamten Verfolgung mit der Polizei. Die Polizeibeamten nahmen sofort die Nahbereichsfahndung auf. Der 37-Jährige konnte kurze Zeit später im Bereich des Bahnhofs angetroffen werden. Da er noch immer das Messer in der Hand hielt und sich weiterhin aggressiv zeigte, wurde er durch einen Polizeibeamten in entschlossener Schießhaltung zum Ablegen Messers aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der Täter nach.
Mann muss überwältigt werden
Einer weiteren Weisung, sich von dem abgelegten Messer zu entfernen sowie sich auf den Boden zu legen, folgte der Täter nicht, sodass die Beamten ihn mittels körperlicher Gewalt zu Boden bringen mussten. Schließlich wurde er durch die Polizeibeamten vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig ordnete die zuständige Richterin am Amtsgericht Braunschweig die Entnahme einer Blutprobe zur Bestimmung einer Alkohol- beziehungsweise Betäubungsmittelbeeinflussung bei dem 37-Jährigen an. Die Blutprobe wurde anschließend durch einen approbierten Arzt im Wolfsburger Klinikum abgenommen.
Zusätzlich beantragte die Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgrund des vorliegenden Haftgrundes der Fluchtgefahr einen Haftbefehl. Dieser wurde durch den zuständigen Haftrichter erlassen. Der Beschuldigte wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
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