Wolfsburg. Mit den steigenden Coronazahlen verhängen viele Städte und Kreise auch Maskenpfllichten im öffentlichen Raum. Auf vielen Straßen und Plätzen kommt man um das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nicht mehr herum. Auch wenn es sich dabei - der eigenen Wahrnehmung nach - nicht immer um Hotspots handelt. Doch wie sieht es auf den Parkplätzen der Einkaufszentren aus? Dort, wo sich - vor allem samstags - die Menschen schon vor dem Betreten der Märkte auf die Pelle rücken und die Abstandsregeln kaum eingehalten werden können?
Ob beim Aussteigen aus dem Auto in engen Parklücken, dem Holen oder Wegbringen der Einkaufswagen oder dem Beladen der Kofferräume - die Gefahr, dass man seinem Einkaufsnachbarn zu nahe kommt, ist groß. Eine Maskenpflicht auf Parkplätzen wäre doch angebracht, oder? So sieht es auch die Stadt Wolfsburg und erklärt auf Nachfrage, dass die Maskenpflicht nicht nur im Supermarkt gilt, sondern auch bereits davor.
Neben der Maskenpflicht unter anderem in der Fußgängerzone und auf dem Gelände des Wolfsburger Bahnhofes muss auch auf Parkflächen des Einzel- und Großhandels - beispielsweise Lebensmittel-/Baumärkte und ähnliche - zu den jeweiligen Öffnungszeiten die Maske aufgesetzt werden, teilte die Stadtverwaltung mit.
Stadt kündigt strenge Kontrollen an
Außerdem appelliert Oberbürgermeister Klaus Mohrs noch einmal an alle Bürger, sich an die Verordnungen zu halten. Nachdem die Stadt Wolfsburg seit dem vergangenen Freitag den Inzidenzwert von 100 überschritten hat, richtet Oberbürgermeister Klaus Mohrs sich mit einem dringenden Appell an die Wolfsburger Bevölkerung: "Die Zahlen nehmen so deutlich zu, dass das Risiko einer Ansteckung in unserer Stadt massiv ansteigt. Ich appelliere dringend, sich mit Masken in den vorgeschriebenen Bereichen zu bewegen und sie auch überall dort zu tragen, wo sich viele Menschen aufhalten", so das Stadtoberhaupt und weist darauf hin, dass Polizei und Ordnungsamt verstärkt die Einhaltung der Maskenpflicht im Stadtgebiet kontrollieren werden. Nach wie vor findet bei einem Verstoß gegen die Verordnung der vom Land festgelegt Bußgeldrahmen Anwendung - also 100 bis 150 Euro. Bei fahrlässigen Verstößen beträgt der Regelsatz 100 Euro, bei Vorsatz findet eine Verdoppelung statt, macht die Stadtverwaltung deutlich.
Hier gilt die Maskenpflicht in Wolfsburg:
In der Fußgängerzone von Porschestraße Mitte bis Porschestraße Nord, das heißt in dem Bereich ab Pestalozziallee bis Willy-Brandt-Platz in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr, auf dem Gelände des Wolfsburger Bahnhofes (inklusive Vorplatz), dem Zentralen Omnibus Bahnhof (ZOB), dem Sara-Frenkel-Platz, dem Phaenogelände und dem Gelände des Designer Outlet Center Wolfsburg (DOW) jeweils auf den Verkehrsflächen, die sich bis zum Straßennetz ergeben in dem Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr, in der Kaufhofpassage, im Kaufhof und dem Maximilian-Kolbe-Weg ebenfalls in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr, auf dem Gelände aller Wolfsburger Wochenmärkte und weiterer Märkte während der jeweiligen Marktöffnungszeiten - das gilt auch für Passanten ohne Kaufabsichten, die das Marktgelände lediglich passieren - und auf den Parkflächen des Einzel- und Großhandels (z. B. Lebensmittel-/Baumärkte und ähnliche) zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
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