Mehr Plätze: Von der Krippe bis zur weiterführenden Schule


Die Stadt Wolfsburg hat nach eigenen Angaben eine langfristige Strategie für den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten vor zehn Jahren gestartet. Symbolbild: pixabay
Die Stadt Wolfsburg hat nach eigenen Angaben eine langfristige Strategie für den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten vor zehn Jahren gestartet. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg hat nach eigenen Angaben eine langfristige Strategie für den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten vor zehn Jahren gestartet. Im ersten Schritt wurden seit 2008 insgesamt rund 1.300 Kita- und Krippenplätze geschaffen (davon 700 Kitaplätze und 600 Krippenplätze).


Durch die Steigerung der Geburtenrate in den letzten Jahren um jährlich 300 Kinder, sollen bis 2020 weitere rund 1.700 neue Kindergarten- und Krippenplätze (Kindergarten: zusätzliche 1.029 Plätze; Krippe: zusätzliche 699 Plätze) entstehen. Der überwiegende Anteil dieser Plätze bietet eine ganztägige Betreuung, die sich nahtlos an die Ganztagsbetreuung an allen Wolfsburger Grundschulen anschließt.

Die Krippen- und Kitakinder von heute sind die Grundschüler von morgen. Durch die steigende Geburtenrate sind daher im zweiten Schritt die Kapazitäten der Grundschulen den Bedarfen anzupassen. Erste Beschlüsse beispielsweise zur Erweiterung der Grundschule Wendschott, die Erweiterung der Leonardo da Vinci Grundschule um einen dritten Zug, sowie die Erhöhung der räumlichen Platzkapazitäten in der Hellwinkel Grundschule durch den Umzug er Außenstelle der Berufsbildenden Schule I (BBS I) sind bereits in der Umsetzung.
Die notwendige Erweiterung der Grundschullandschaft um zwölf weitere Züge wird in die kommende Ratssitzung eingebracht.

Diese erfreuliche Entwicklung der Wolfsburger Familienpolitik wird ebenfalls die weiterführenden Schulen erreichen, so dass in einem dritten Schritt dort ebenfalls die Kapazitäten mit Blick auf die Wolfsburger Schüler, aber auch im Hinblick auf die Vereinbarungen mit den angrenzenden Gebietskörperschaften für auswärtige Schüler anzupassen sind.

Schulplatzvergabe


Bei der Vergabe von Schulplätzen ist die Stadt Wolfsburg der Auffassung, dass eine wohnortnahe Beschulung, ganz nach dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege!" wünschenswert wäre. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Stadt Wolfsburg für Grund- wie auch für weiterführende Schulen einen Schulbezirk hat. Das bietet den Eltern den großen Vorteil, dass sie die Schule für ihre Kinder frei wählen können. Allerdings gelten damit alle Schulen im Schulbezirk als wohnortnah, sodass die Wohnortnähe nicht das entscheidende Kriterium ist. So greift im Falle von über den Kapazitäten liegenden Anmeldungen, gemäß des Niedersächsischen Schulgesetzes, grundsätzlich das Losverfahren. Darüber hinaus sind die Kapazitäten in der Schulbezirksatzung durch den Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen und auf eine Vierzügigkeit für alle Gymnasien festgelegt worden.

Stadt und Gymnasien haben sich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und in Abstimmung mit der Landesschulbehörde auf ein stadtweit einheitliches Vorgehen verständigt. Das Verfahren wird von den Schulleitungen eigenständig durchgeführt. Es sieht momentan vor, dass vorrangig Geschwisterkinder und mit zweiter Priorität Schüler aus dem Schulbezirk der Stadt Wolfsburg aufgenommen werden. Andere Abwandlungsmöglichkeiten, wie die Vergabe von Schulplätzen beispielsweise nach Notendurchschnitt oder Wohnortnähe, sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht zulässig. Dazu bedarf es einer Rechtsänderung durch das Land Niedersachsen.

Wunschplatz nicht immer realisierbar


Es ist der Stadt Wolfsburg aus organisatorischen und finanziellen Gründen - sowohl hinsichtlich des Lehrpersonals als auch bezüglich der räumlichen Kapazitäten - nicht möglich, die Zügigkeiten von Schulen kurzfristig aufgrund von dem naturgemäß wechselnden Anwahlverhalten von Jahr zu Jahr anzupassen. Es variiert, welche Schulen überangewählt werden oder freie Kapazitäten haben. Die Stadt Wolfsburg kann nicht jedes Jahr an wechselnden Standorten Fünfzügigkeiten mit den Raumbedarfen für Unterricht, Ganztag, Verpflegung und Ähnlichem mehr einrichten, während in anderen Schulen Räume leer stehen. Die Entwicklung von Schulen ist über einen längeren Zeitraum zu betrachten und die Zügigkeit im Zusammenspiel zwischen Schule, Schulträger und Landesschulbehörde abzustimmen.

Zahlen werden analysiert


Auf Basis der laut Prognose steigenden Schülerzahlen, aber auch durch die Abkehr vom Abitur nach acht Jahren (G 8) auf G 9, wird im Schulausschuss über mögliche Lösungsstrategien diskutiert werden. Eine Veränderung der Zügigkeiten an den weiterführenden Schulen, Nutzung von vorhandenen Schulgebäuden, wie auch Neubauten liegen in der Entscheidungshoheit des Rates. In den kommenden Monaten wird die Stadt Wolfsburg im Dialog mit der Politik und dem Stadtelternrat intensiv die Schülerzahlentwicklung analysieren und Zukunftsperspektiven und -szenarien entwickeln. Auch das Land Niedersachsen wird eine erhebliche Kraftanstrengung unternehmen müssen, um die Lehrerversorgung in den Kommunen mit wachsenden Schülerzahlen sicherzustellen. Stadträtin Iris Bothe resümiert: "Positiv zu unterstreichen ist, dass für die Übergangszeit gewährleistet ist, dass im Wolfsburger Stadtgebiet eine insgesamt ausreichende Anzahl an Schulplätzen für Wolfsburger Schülerinnen und Schüler zur Verfügung steht." Zur kommenden Anmeldephase für das Schuljahr 2019/2020 wird die Stadt Wolfsburg intensiv über die Platzvergabe an Schulen informieren.


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


Schule Schule Wolfsburg Kindertagesstätte